Foto: Vichra Foto: Lahrer Zeitung

Mahlberger Kreiselkunst muss vorerst nicht abgebaut werden

Einen Tag nach der Verhandlung (wir berichteten) hat das Freiburger Verwaltungsgericht gesprochen: Die Stahlpfeife auf dem Kreisel im Süden Mahlbergs darf stehen bleiben. Zumindest vorerst. Denn wie weit das Urteil reicht, ist noch nicht abzusehen.

Mahlberg. Bürgermeister Dietmar Benz bekam die frohe Kunde bereits gestern Vormittag übermittelt, die Öffentlichkeit wurde am Nachmittag per Pressemitteilung in Kenntnis gesetzt: "Die Beseitigungsanordnung des Landratsamts Ortenaukreis vom 7. Januar 2014 und dessen Widerspruchsbescheid vom 28. Mai 2014 werden aufgehoben. Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens." Sieg Mahlberg? Wohl eher: Punktsieg Mahlberg.

Benz hofft auf eine Entscheidung in der Sache

Bis auf diese wenigen Zeilen war gestern nicht viel mehr zu erfahren – weder von der Stadt, noch vom Landratsamt, noch vom Gericht. Denn Letzteres hat bislang nur den Entscheidungstenor kundgetan, wie sein Pressesprecher Klaus Döll auf Nachfrage der "Lahrer Zeitung" bestätigte: "Mehr, als dass der Klage der Stadt Mahlberg gegen die Beseitigungsanordnung des Landratsamts stattgegeben wurde, kann ich momentan nicht sagen."

So bleibt derzeit nur zu mutmaßen, ob die Richter aus inhaltlichen Gründen oder wegen eines Formfehlers den Erlass des Landratsamts gekippt haben. "Wir hoffen natürlich auf ein Urteil in der Sache", erklärte wenig überraschend Rathauschef Benz. Denn sollte das Gericht die Beseitigungsanordnung nur deshalb für unrechtmäßig erklärt haben, weil beim Widerspruchsverfahren nicht das Landratsamt selbst, sondern das Regierungspräsidium zuständig gewesen wäre, könnte dieser Schritt nachgeholt werden – und die Zukunft der Pfeife wäre ungewisser denn je.

Benz will aber durchaus positive Zeichen gesehen haben, "dass wir inhaltlich überzeugt haben". So habe der Vorsitzende Richter Jens Michaelis bei dem Streitpunkt, ob der Kreisel außer- oder innerörtlich liege, zu Letzterem tendiert und damit den Mahlberger Rücken gestärkt. Der Bürgermeister sei "jetzt aber erst einmal zufrieden" und will der Dinge harren, die da kommen.

Anderes bleibt auch der Leiterin des Baurechtsamts, Andrea Kern, nicht übrig: "Ob wir gegen das Urteil vorgehen, hängt von der Begründung ab." Im Umkehrschluss zu Benz hofft sie freilich, wegen eines Formfehlers den Kürzeren gezogen zu haben. "Dann würden wir in einem Jahr oder einem halben wahrscheinlich wieder da stehen, wo wir am Mittwoch waren."

Mit einer Urteilsbegründung rechnen die Beteiligten in etwa zwei Wochen.