Einige Zeit waren sich Gemeinderat und Verwaltung bei den Friedhofsgebühren uneins. Das Streitthema fand bei der jüngsten Sitzung ein Ende. Foto: Archiv: Haid

Mahlberger Stadtverwaltung und Gremium freunden sich mit Deckungsrad von 40 Prozent an

Die neuen Mahlberger Friedhofsgebühren stehen fest. Nachdem der Gemeinderat im Februar eine Anhebung auf einen 50-prozentigen Deckungsgrad abgelehnt hatte, traf man sich nun bei 40 Prozent.

Mahlberg. Zum Hintergrund: Bei der dritten und vierten Urnenwand sind aufgrund konisch verlaufender Nischen nur Belegungen mit zwei Urnen statt wie bisher mit drei möglich. Auch wird immer mehr nicht separat aufgeführte Detailleistungen nachgefragt. So sei eine neue Kalkulation notwendig geworden, erläuterte Irmgard Denk vom Fachbüro Schneider und Zajontz bereits in der Februarsitzung. Zusätzlich schlug die Stadtverwaltung damals vor, einen Deckungsgrad von 50 Prozent bei den Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren zu erheben. Dieser Vorschlag wurde aber abgeschmettert, es sollte alles beim Alten bleiben.

Doch was war das Alte? Der Verwaltung war es nach der Diskussion und dem Beschluss nicht klar, ob man die bisherigen Gebührensätze oder die Deckungsgrade beibehalten wollte. Im Juli 2015 hatten sich die Räte auf Gebühren für die Leichenhalle sowie Einsegnungshalle und für die Bestattungsgebühren mit einem 40-prozentigen, bei den Grabüberlassungsgebühren mit einem 30-prozentigen und bei den Verwaltungskosten mit einem 100-prozentigen Deckungsgrad geeinigt. Auf Grundlage der neuen Kalkulation hätte die Beibehaltung der 2015 beschlossenen Deckungsgrade zu einer Gebührensenkung bei den Grabnutzungsgebühren geführt. Die neue Kalkulation ergab bei den bisherigen Gebühren nämlich nun einen Deckungsgrad von 39 Prozent.

Zugleich schlug Rolf Baum (CDU) vor, Gebühren festzulegen, die auf Grundlage der neuen Kalkulation einen Deckungsgrad von 40 Prozent haben. Bei den Verwaltungsgebühren sollen weiterhin 100 Prozent erreicht werden. Bürgermeister Dietmar Benz (CDU) und Ulrike Kesselring (Bürgerforum) stimmten gegen den 40-prozentigen Deckungsgrad.

So erhöht sich beispielsweise die Grabnutzungsgebühr für ein Reihengrab für einen Erwachsenen von 994 Euro auf 1030 Euro. Die Gebühr für die Erdbestattung für eine Person über fünf Jahren bleibt bei 575 Euro.

Die neuen aufgeführten Leistungen wie die Begleitung einer Trauerfeier ohne Bestattungen werden nun anhand der beschlossenen Deckungsgrade festgesetzt.