Symbolfoto: Remmers Foto: Lahrer Zeitung

Drei Heranwachsende kommen mit Arbeits- und Geldauflagen davon

Mit verhältnismäßig geringen Strafen sind drei Heranwachsende davongekommen, die im vergangenen Jahr in eine Mahlberger Baufirma eingestiegen waren. Denn das war nicht alles, was die Staatsanwaltschaft den jungen Männern vorgeworfen hatte.

Mahlberg/Freiburg. Die drei 19, 20 und 21 Jahre alten Angeklagten hatten sich gestern wegen Diebstahls, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor dem Jugendschöffengericht in Freiburg zu verantworten. Bei der Urteilsfindung kam ihnen zugute, dass sie die ihnen zugerechneten Taten weitestgehend einräumten.

Stiller Alarm wird Tätern zum Verhängnis

Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen zur Last gelegt, am frühen Morgen des 15. Juli 2015 über das Hoftor eines Bauunternehmens in Mahlberg gestiegen zu sein und anschließend ein gekipptes Fenster geöffnet zu haben, um so in das Verwaltungsgebäude der Firma zu gelangen. Dort, so der Vorwurf weiter, hätten sie rund 660 Euro Bargeld gestohlen.

Zum Verhängnis wurde den jungen Männern die Sicherheitsvorkehrungen des Unternehmens: Während des Einbruchs löste ein stiller Alarm aus, eine herbeieilende Polizeistreife unterbrach die weitere Suche nach Beute. Die Einbrecher gaben Fersengeld, der 19-Jährige war jedoch nicht schnell genug. Beim Versuch der Polizisten, ihm Handfesseln anzulegen, habe er sich, so die Staatsanwaltschaft, "mit massivem Körpereinsatz gewehrt", indem er die Beamten mit Schlägen und Tritten traktierte. Sie erlitten Schürfwunden.

Doch auch die Mittäter des 19-Jährigen kamen nicht davon. Im Gegenteil. Die Polizei ermittelte sie noch am selben Tag – und wurde auf weitere Straftaten aufmerksam. So stellten die Beamten bei der Durchsuchung der Wohnung des 20-Jährigen mehr als 92 Gramm eines Amphetamingemischs sicher. Dieses sei, so die Anklage, "zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen".

Jugendstrafrecht und Geständnis – milde Strafe

Das Urteil der Freiburger Schöffenrichter liest sich angesichts der Straftaten milde: Alle drei Männer müssen demnächst gemeinnützige Arbeit verrichten. Beim 19-Jährigen, der bei seiner Festnahme Widerstand geleistet hatte, kam noch eine Geldauflage von 600 Euro hinzu, der Drogenbesitzer muss zusätzlich 1200 Euro zahlen. Dass einer der drei bei der Tat einen Schlagstock dabei hatte – und sich so des Diebstahls mit Waffen schuldig machte – wurde seinen Mittätern nicht zugerechnet, weil sie dem Gericht glaubhaft versicherten, nichts davon gewusst zu haben.

Das niedrige Strafmaß dürfte sich nicht nur mit den geständigen Täter erklären, sondern hauptsächlich damit, dass in diesem Fall Jugendrecht zur Anwendung kam. Ein Sprecher des Freiburger Amtsgerichts bestätigte gestern auf Nachfrage der "Lahrer Zeitung": "Im Erwachsenenstrafrecht wäre die Sache vermutlich anders ausgegangen."