Durch das Abschleifen der Gleise sollen die Geräusche der Bahn laut Lärmaktionsplan um drei Dezibel gesenkt werden können. Archivfoto: Decoux-Kone Foto: Lahrer Zeitung

DB Netz AG sieht Mahlberger Berufung am Verwaltungs- gerichtshof als "nicht begründet" an

Von Marion Haid

Mahlberg. Die Stadt hat die Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gegen die DB Netz AG nicht auf sich beruhen lassen. In einer Berufung möchte Mahlberg die Bahn erneut auffordern, das im Lärmaktionsplan festgesetzte Abschleifen der Gleise zur Lärmreduzierung durchzuführen.

Die Kommune hat dafür am Verwaltungsgerichtshof Mannheim Berufung eingelegt. Nun hat die DB Netz AG über einen Anwalt beim Verwaltungsgerichtshof beantragt, diese Berufung zurückzuweisen, informierte Bürgermeister Dietmar Benz (CDU) in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats.

"Die Berufung ist nicht begründet. Das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg (...) ist richtig", schreibt der Anwalt der Bahn. Die Klage der Stadt entspreche "kommunaler Rechtsanmaßung". Ein entsprechender kommunaler Anspruch auf Umsetzung einer eigenen Lärmaktionsplanung habe gegen die Bahn "zu keinem Zeitpunkt" bestanden. "Jedenfalls ab dem 01.01.2015 ist er ausgeschlossen", begründet die Bahn.

"Kurios" findet der Bürgermeister das Argument, zu erwähnen, dass die Kommunen ab 2015 nicht mehr zuständig seien. Die Klage sei jedoch bereits 2014 eingereicht worden.

Zum Hintergrund: Die Stadt Mahlberg hat die Pflicht aus der EU-Umgebungsrichtlinie umgesetzt und einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der im April 2012 rechtskräftig wurde. Als erste Maßnahme wurde in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tempo 30 teilweise in den Ortsdurchfahrten umgesetzt. An der Bahn sollen laut Plan die Gleise abgeschliffen werden – damit soll eine Lärmreduzierung von drei Dezibel zu erreichen sein.

Aber: Die DB Netz AG hat der Stadt mitgeteilt, dass sie dieser Forderung nicht nachkommen werde. Mahlberg beschritt daraufhin den Klageweg und unterlag im Sommer vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Daraufhin hat Mahlberg die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof beschlossen.