Plakatwerbung in Mahlberg

Nicht nur der SPD, auch der Linken drohen nun ein Bußgeldverfahren und eine Strafanzeige seitens der Stadt Mahlberg wegen zu früher Plakatierung.

Mahlberg. Wie der Bundestagskandidat der Linken, Alexander Kauz, der "Lahrer Zeitung" mitteilte, werde den Linken vorgeworfen, ihre Plakate zwar ordnungsgemäß, allerdings zu früh aufgehängt zu haben. Der Antrag für die Plakate war am 16. August erfolgt, die Genehmigung aber erst für den 24. August erteilt worden. Weil die Linke ihre Plakate aber zwei Tage früher aufgehängt hatte, wurde noch am 22. August ein Bußgeldverfahren gegen sie eingeleitet.

Kauz bezeichnet dieses Vorgehen als "kleinkarierte Schikane", wie es sie in keiner anderen Kommune gebe. Die Mahlberger Regelung gilt in der Tat als strengste der Region. "Wir akzeptieren, dass Kommunen dafür Sorge tragen, dass Plakatieren keine Formen des Wildwuchses annimmt und niemand, besonders Verkehrsteilnehmer, von Plakaten behindert wird. In Mahlberg erleben wir jetzt, wie ein durch das Grundgesetz Artikel 21 garantiertes Recht der Parteien an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken, mit der Straßenverkehrsordnung gebeugt wird", klagt Kauz.

Auch Rolf Baum von der CDU hatte sich bereits kritisch zu den Mahlberger Regelungen geäußert. (wir berichteten). Bürgermeister Dietmar Benz verwies hingegen darauf, dass die aktuellen Regelungen schon länger bestünden, über sie aber auf der Gemeinderatssitzung am Montag, 28. August, diskutiert werden könnten. Das Landratsamt erklärte, dass die Sondernutzung des Straßenraums in die Zuständigkeit der Gemeinden falle. Die Rechtsaufsichtsbehörde überprüfe aber gegebenenfalls die Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes und ob die Gemeinde ermessensfehlerfrei gehandelt habe.

INFO

Regeln in Mahlberg

Mahlberg gestattet während des Wahlkampfs das Aufhängen von sechs Plakaten pro Partei. Diese dürfen erst seit dem 24. August aufgehängt werden und müssen eine Plakette tragen. Zudem schließt die Gestaltungssatzung für den historischen Stadtkern aus, Plakate rund um den Bereich des Schlosses oder des Rathauses aufzuhängen.