Die Verwaltung wollte bei den Friedhofsgebühren eine Kostendeckung von mindestens 50 Prozent erreichten – nicht mit dem Gemeinderat Foto: Archiv: Haid

Mahlberger gegen erneute Erhöhung

Mahlberg (hai). Erst der Ortschafts-, jetzt der Gemeinderat: Bei der Sitzung am Montag wurde der Verwaltungsvorschlag, die Friedhofsgebühren anzuheben, um einen mindestens 50-prozentigen Deckungsgrad zu erreichen, abgeschmettert.

Im Juli 2015 lag den Stadträten schon mal eine Gebührenkalkulation auf dem Tisch. Bereits seinerzeit erschien dem Gremium der Sprung zu hoch. Die Räte einigten sich daraufhin, Gebührensätze festzulegen, die bei den Bestattungsgebühren und bei den Gebühren für die Leichenhalle und Einsegnungshalle einen 40-prozentigen, bei den Grabüberlassungsgebühren einen 30-prozentigen und bei den Verwaltungskosten einen 100-prozentigen Deckungsgrad ergeben.

Da nun in der dritten und vierten Urnenwand die Unterbringung einer dritten Urne aufgrund zu kleiner Nischen nicht möglich ist und auch immer mehr nicht separat aufgeführte Detailleistungen angefragt werden, sei eine neue Kalkulation notwendig geworden, erläuterte Irmgard Denk vom Fachbüro Schneider und Zajontz.

Die der Kalkulation zu Grunde liegenden Zahlen seien nicht aktuell, sie arbeite bei der Anzahl der Bestattungen 2016 mit Prognosewerten. Außerdem seien die Kosten für die fünfte Urnenwand berücksichtigt worden, die erst 2017 gebaut werde, monierte Thomas Schwarz (FW). Die Kalkulation sei im Herbst erstellt worden, da seien die Zahlen noch nicht bekannt gewesen, erwiderte Denk. Eine "deutliche Erhöhung" nach der ersten vor 18 Monate sei "zu früh". Wenn derselbe Vorschlag jetzt wieder auf dem Tisch liegt, "fühle ich mich vorgeführt", sagte Andreas Ruder (CDU).

Letztlich stimmten die Räte gegen die Anhebung der Bestattungsgebühren, der Grabnutzungsgebühren und der Gebühren für die Aussegnungshalle sowie Leichen- und Kühlzelle auf einen Deckungsgrad von 50 Prozent. Die Verwaltungsgebühren bleiben bei einer 100-prozentigen Kostendeckung. Somit wurden auch keine Gebühren für die falsch kalkulierte dritte und vierte Urnenwand und für immer mehr nachgefragte Einzelleistungen festgelegt.

Bei dieser Thematik waren Bürgermeister Dietmar Benz und der Orschweierer Ortsvorsteher Bernd Dosch (beide CDU) befangen und durften nicht an Diskussion und Abstimmung teilnehmen. Bei beiden sind Angehörige in der dritten und vierten Urnenwand beigesetzt.