Tiere als Namenspaten im Baugebiet Orschweier-Nord / Ja zu Aldi-Erweiterung und Veröffentlichungsrecht

Orschweier. Noch heißen sie "Planstraßen". Bald zieren die Straßen des künftigen Neubaugebiets "Orschweier-Nord" Vogelnamen. Bei der Ortschaftsratsitzung am Dienstag wurde die Namensgebung beschlossen.

Nach der Kreisreform in den 1970er-Jahren legten die beiden Ortsteile fest, in Mahlberg die Straßen nach Bäumen und in Orschweier nach Vogelarten zu benennen. Mahlberg wich im Baugebiet Lachenfeld von dieser Idee ab, auch wurden in Orschweier im zuletzt angelegten Wohnbaugebiet die Straßen nach historischen Begriffen benannt.

Ortsvorsteher Bernd Dosch (CDU) stellte die Frage in den Raum, die neuen Straßen nach Orschweierer Persönlichkeiten zu benennen. Als Möglichkeiten schlug er die Ingolf-Santo-Straße, benannt nach dem langjährigen Ortsvorsteher, oder Rudolf-Loosmann-Straße, nach dem letzten Bürgermeister Orschweiers, vor. Ohne die Persönlichkeiten "zu gering zu schätzen", tendierte Nicolaj Blasi (Bürgerforum) aufgrund der einfacheren Schreibweise zu der Benennung nach Vogelarten. Letztlich einigte sich der Rat darauf, die Straßen als Amsel-, Drossel- und Schwalbenweg zu bezeichnen. Die Haupterschließungsstraße des Gebiets wird analog der bisherigen Bach- und Feldstraße künftig Wiesenstraße heißen. Für die Verlängerung der Straße "Im Grün" wird kein neuer Name gewählt.

Außerdem beschloss der Ortschaftsrat die Empfehlung an den Gemeinderat, die Änderung des Bebauungsplans "Mittel-Lachenfeld/Aldi" zur erneuten Offenlage zu billigen. Die Firma Aldi plant laut Beschlussvorlage des Gremiums eine Erweiterung Richtung Norden und die Errichtung eines Hochregallagers in einem neuen Gebäude. Bisher schreibt der Bebauungsplan eine Bauhöhe von maximal zwölf Metern vor. Nach der Änderung sollen nun Gebäude mit einer Höhe von 28 Metern möglich sein, die es für ein modernes Hochregallagersystem brauche. Zudem sieht der Plan eine Verbreiterung der privaten Verkehrsfläche um 30 Meter Richtung Nordosten, um die Voraussetzungen für den Lastwagenverkehr zu schaffen, und zur Rotackerstraße eine weitere Zufahrt vor.

Ebenso empfiehlt das Gremium den Satzungsentwurf für die Änderung des Bebauungsplans Feldstraße. Für eine größere Nutzfläche eines Gewerbebetriebs wird in dem Plan auf einem Grundstück die Baugrenze um fünf Meter erweitert.

Analog zum Beschluss des Gemeinderats macht auch das Ortsgremium von einem Veröffentlichungsrecht der Fraktionen im Mitteilungsblatt Gebrauch. Künftig können Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde einmal im Monat dargelegt werden. Dazu gibt es genaue Regelungen über Umfang, Reihenfolge und Verortung im Blatt.