Über die Zukunft des Areals Reichsweisenhaus stimmen die Lahrer am kommenden Sonntag ab. Foto: Archiv

Wahllokale sind am kommenden Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet

Lahr (red/lst). Wahlberechtigte Lahr stimmen am Sonntag, 26. März, bei einem Bürgerentscheid über die Frage ab: "Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderats vom 25. Juli 2016 zur Aufstellung des Bebauungsplans Altenberg (erste Änderung des Bebauungsplans Altenberg) aufgehoben wird?" Diese Fragestellung und den Termin des Bürgerentscheids hat der Gemeinderat laut einer Mitteilung am 5. Dezember einstimmig beschlossen.

Für die Wähler unterscheidet sich der Bürgerentscheid kaum von einer Wahl. Abgestimmt wird in den gewohnten Wahllokalen mittels eines amtlichen Stimmzettels oder per Briefwahl. In der Wahlbenachrichtigung ist der Abstimmungsraum angegeben. Die Abstimmungszeit in den 39 Wahllokalen dauert von 8 bis 18 Uhr. Jeder Abstimmungsberechtigte hat eine Stimme, die er mit einem Kreuz auf dem Stimmzettel im Ja- oder Nein-Feld abgibt.

Wer mit "Ja" stimmt, spricht sich gegen eine Änderung des vom Gemeinderat beschlossenen Bebauungsplans Altenberg aus. Ein Kreuz bei "Nein" bedeutet, mit der Bebauungsplanänderung einverstanden zu sein.

Der Bürgerentscheid ist in der Weise entschieden, wie die Mehrheit die Frage beantwortet hat. Voraussetzung für die Verbindlichkeit des Ergebnisses ist aber, dass die Mehrheit, also die Ja- beziehungsweise Nein-Stimmen – nicht die Zahl der Abstimmenden insgesamt – mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten beträgt (Quorum).

Wird die Abstimmungsfrage mehrheitlich mit "Ja" beantwortet und das Quorum erreicht, so ist der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats aufgehoben und das Bebauungsplanverfahren beendet. Der derzeit gültige Bebauungsplan bleibt unverändert. Innerhalb von drei Jahren darf auch kein neues Verfahren zur Änderung eingeleitet werden, es sei denn, es kommt erneut zu einem Bürgerentscheid.

Wird die Abstimmungsanfrage mehrheitlich mit "Nein" beantwortet und das Quorum erreicht, so geht das Bebauungsplanverfahren weiter. Über die weiteren Verfahrensschritte und den Inhalt des Bebauungsplans entscheidet der Gemeinderat. Ein weiterer Bürgerentscheid ist hierüber rechtlich ausgeschlossen.

Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat erneut darüber, ob der Aufstellungsbeschluss aufgehoben oder das Bebauungsplanverfahren fortgeführt wird. Nähere Informationen zum Bürgerentscheid gibt es auf der Internetseite der Stadt Lahr unter www.lahr.de/Bekanntmachungen.