Autofahrer werden auch künftig über den Urteilsplatz fahren dürfen. Foto: Maier Foto: Lahrer Zeitung

Kompromissvorschlag gescheitert: Gemeinderat lehnt temporäre Sperrung ab

Von Lars Weber

Lahr. Die Kompromisslösung der Verwaltung ist vom Tisch: Die Fraktionen der CDU, FDP und der Freien Wähler haben bei der Sitzung des Gemeinderats gegen eine temporäre Sperrung des Urteilsplatzes für den Verkehr gestimmt. Mehrheitsfähig war am Ende einer hitzigen Diskussion fast nur die Messanlage.

Nach Vorschlag der Verwaltung sollte der Urteilsplatz werktags von 18 bis 8 Uhr gesperrt werden und an Sonn- und Feiertagen komplett autofrei bleiben. Um den Platz abzusperren, sollten insgesamt sieben vollautomatisch versenkbare Poller angeschafft werden. Anwohner, Busfahrer, Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr, Müllabfuhr und BGL hätten Zugriffsrechte gehabt. Der Urteilsplatz sollte während der gesperrten Zeit in Richtung Norden über die Verbindungen Goethe-/Berg-/Turmstraße, Liebenstein-/Turmstraße, Dinglinger-Tor-/Turmstraße oder Obertor-/Brestenberg-/Friedrichstraße umfahren werden. Diese Vorstellungen der Verwaltung sind nun passe.

CDU-Fraktionschefin Ilona Rompel erklärte: "Eine Stilllegung des Urteilsplatzes ist schädlich für die Entwicklung Lahrs." Eine so große Fußgängerzone wie in Freiburg beispielsweise würde nicht funktionieren. Besonders die Umfahrung über die Brestenbergstraße kritisierte sie. Sie sei ungeeignet, auch weil sie direkt am "Löwen" vorbeiführe. Eine Umfahrung über die Dinglinger-Tor-Straße sah indes die Stadtverwaltung mit zu vielen Nachteilen behaftet. Auch die Pollerlösung findet Rompel alles andere als perfekt. "Wir glauben nicht, dass 40 000 Euro für die Poller ausreichen."

Gemeinsam reichten CDU, FDP und Freie Wähler zudem einen Antrag ein, damit die Stadt drei Kurzzeitparkplätze auf dem Urteilsplatz prüft. Den Probebetrieb für die Messanlage, die bei Bedarf um eine weitere ergänzt werden soll, möchten die Fraktionen auf ein Jahr ansetzen. FDP und Freie Wähler stützten Ilona Rompels Argumentation. Klaus Girstl (FW) sagte, der Einzelhandel muss gestärkt werden. "Bei einer Sperrung ist das Gegenteil der Fall." Die Multifunktionalität des Platzes muss behalten werden. "Wir wollen die nördliche Altstadt nicht totberuhigen", so FDP-Fraktionsvorsitzender Jörg Uffelmann.

Die Diskussion wurde in der Folge hitzig geführt. Bürgermeister Guido Schöneboom sprach von einer "Rolle rückwärts" bei den Fraktionen, nachdem sie zusammen lange an einem Kompromiss gearbeitet hätten. Dass es auf dem Urteilsplatz viele Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gebe, sei objektiv mit Zahlen zu belegen, keine Herbeiredung von Gefahr.

Nachdem sich die SPD zunächst gefreut hatte, für die "Herzensangelegenheit" Urteilsplatz zumindest eine temporäre Sperrung zu erreichen, war Frustration zu spüren. "Sie sollten sich bewusst werden, was Sie wollen", sagte Walter Caroli in Richtung CDU, FW und FDP. Der Urteilsplatz sei ein Platz und keine Straße, werde aber so benutzt. "So kann die verkehrsberuhigte Zone nicht aufrecht erhalten werden." Er verwies auch auf eine schwierige Rechtssituation. Auch Oberbürgermeister Wolfgang G. Müller merkte an, dass eine Mehrheit scheinbar eher den verkehrsberuhigten Bereich aufgeben wolle.

Die drei zu prüfenden Kurzzeitparkplätze hält Dorothee Granderath (Grüne) für "Symbolpolitik". "Das verändert die Parksituation in Lahr ja nicht." Sie hätte es gerne gesehen, den Platz für Familien und Kinder sicherer zu machen. Grünen-Fraktionsvorsitzender Claus Vollmer sagte, die Meinungsänderung von CDU, FW und FDP würde der Stadt nicht gut tun.

Bei der abschließenden Abstimmung wurde die temporäre Sperrung des Platzes für den Verkehr und die Pollerlösung mit jeweils 18 Nein- und 15 Ja-Stimmen abgelehnt. Die Messanlage und eine in diesem Zusammenhang notwendige neue Stelle in der Bußgeldstelle bekamen Mehrheiten bei einer Gegenstimme beziehungsweise einer Enthaltung. Der Prüfantrag der CDU, FW und FDP beschloss der Gemeinderat bei 17 Ja-, 15 Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Einstimmig legten die Stadträte die Probezeit der Messanlagen von einem Jahr fest.