Foto: Archiv Foto: Lahrer Zeitung

Einnahmen sollen zur Finanzierung der Kinderbetreuung verwendet werden

Die Stadt Lahr wächst, damit steigt auch der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen. Um die Kosten dafür teilweise zu kompensieren, will die Verwaltung die Grundsteuer B und die Vergnügungssteuer erhöhen.

Lahr. Oberbürgermeister Wolfgang G. Müller wies gestern gegenüber der Presse auf die steigende Einwohnerzahl und die Prognosen für die Bevölkerungsentwicklung hin. Innerhalb von drei Jahren ist die Zahl der Lahrer um rund 1569 auf 44 884 Einwohner gewachsen, dass es einmal 48 000 sein werden, sei nicht ausgeschlossen. Damit steige auch die Zahl der Familien, die ihre Kinder in eine Betreuungseinrichtung schicken wollen. "Das alles kostet viel Geld", betonte Müller. Die Stadt stehe bei der Finanzierung der Kinderbetreuung vor einer großen Herausforderung. Allein im vergangenen Jahr musste die Stadt zusätzlich 371 000 Euro für die laufende Bezuschussung der Einrichtungen kirchlicher und freier Träger bezahlen, in diesem Jahr sind es schon 733 000 Euro. Ab 2017 sei eine Bezuschussung von einer Million Euro pro Jahr zu erwarten.

Die Stadtverwaltung schlägt deshalb dem Gemeinderat vor, die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke (siehe Info) zum 1. Januar von 390 auf 420 Prozent zu erhöhen. Die Grundsteuer B wurde zuletzt 2010 erhöht. Zum Vergleich: In Offenburg liegt der Hebesatz bei 420 Prozent, in Kehl bei 430, in Achern bei 350 und in Oberkirch bei 360 Prozent, sagte Stadtkämmerer Jürgen Trampert. Die Stadtkämmerei hat ausgerechnet, was die Erhöhung für die Betroffenen bedeutet: Für ein Einfamilienhaus mit einer Vier-ZimmerWohnung muss man pro Jahr 24,70 Euro mehr Steuern bezahlen, bei einem Zweifamilienhaus sind es 53,49 Euro. "Die Anpassung des Hebesatzes führt im besonders sensiblen Wohnbereich zu moderaten Steigerungen zwischen 0,69 und 10,09 Euro im Monat", so die Kämmerei. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung trage jeder Lahrer lediglich 6,90 Euro zusätzlich im Jahr.

Die Vergnügungssteuer soll in zwei Schritten erhöht werden: zum 1. Januar 2017 von 15 auf 18 Prozent und zum 1. Januar 2018 auf 20 Prozent. "Mit der Vergnügungssteuer wird neben dem fiskalischen Zweck auch ein Lenkungszweck verfolgt, nämlich die Eindämmung der Spielsucht", sagte Trampert. Die Gewerbesteuer und die Hundesteuer bleiben im Gegensatz zur Erhöhung 2010 unangetastet. Auch die Grundsteuer A für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke wird nicht erhöht.

Durch die höhere Grundsteuer B rechnet der Stadtkämmerer mit zusätzlichen Einnahmen von rund 510 000 Euro, nach Abzug des Finanzausgleichs bleiben der Stadt rund 240 000 Euro. Bei der Vergnügungssteuer erwartet er von 275 000 Euro Mehreinnahmen im kommenden Jahr und 458 000 Euro ab 2018.