Künftig soll es nur noch zwei statt sechs Bewohnerparkzonen geben, schlägt die Verwaltung vor. Grafik: Stadt Foto: Lahrer Zeitung

58 Stellplätze sollen reserviert werden / Besucher werden auf Tiefgaragen verwiesen

Von Stefan Maier

Lahr. Die Stadtverwaltung will das Anwohnerparken in der Lahrer Innenstadt neu regeln. Konkret würde dies bedeuten, dass 58 bisher öffentliche Stellplätze künftig nur noch für Anwohner zur Verfügung stehen.

Hintergrund ist das im März 2014 vom Gemeinderat beschlossene Parkraumkonzept, das eine Neuordnung der Bewohnerparkzonen vorsieht. Laut Stadtverwaltung gibt es im Untersuchungsgebiet der Innenstadt, das im Norden durch Berg-/Turmstraße, im Osten durch die Gärtnerstraße, im Süden durch die B 415 und im Westen durch die Goethe-/Alte Bahnhofstraße begrenzt wird, sechs Bewohnerparkzonen, die A bis F benannt sind. Insgesamt gebe es in diesem Gebiet 220 Parkplätze, auf denen Inhaber eines Bewohnerparkausweises der entsprechenden Zone von der Pflicht befreit sind, einen Parkschein zu lösen.

"Durch die kleinteilige Aufteilung der Bewohnerparkzonen ist die Anzahl der nutzbaren Parkplätze je Bewohnerparkzone jedoch sehr begrenzt", so die Verwaltung. Im Parkraumkonzept wird empfohlen, die kleinen Bewohnerparkzonen A bis F durch die Zusammenlegung einzelner Zonen auszuweiten, um eine größere Flexibilität innerhalb der Bewohnerparkzonen zu erreichen. "Durch die Vergrößerung erhöht sich auch die Chance für Besitzer eines gültigen Bewohnerparkausweises, einen freien Parkplatz innerhalb der entsprechenden Zone zu finden", so die Verwaltung. Sie schlägt deshalb vor, das Gebiet in zwei Bewohnerparkzonen aufzuteilen – nicht zuletzt auch wegen der städtebaulichen Situation mit der Fußgängerzone in der Mitte.

"In städtebaulich und verkehrlich sensiblen Bereichen sollte die Nutzung der Parkplätze ausschließlich für Bewohner reserviert werden", so ein weiterer Vorschlag der Stadtverwaltung. Insgesamt gehe es um 58 Stellplätze, die in Zukunft ausschließlich Bewohnern zur Verfügung stehen, erläuterte die Verwaltung auf Anfrage unserer Zeitung: u Alleestraße: drei Stellplätze u Brestenbergstraße: sechs Stellplätze u Obertorstraße: zehn Stellplätze u  Rappentorgasse: vier Stellplätze u Rossplatz und Parkplatz Rossplatz: 25 Stellplätze u Vogtstorstraße: zehn Stellplätze

Und was machen Besucher, die in der Innenstadt keinen Parkplatz mehr finden? Die Tiefgaragen Stadtmitte und Alleestraße/Kino sowie der Parkplatz am Doler Platz müssen die 58 Stellplätze kompensieren, so die Verwaltung. Sie verweist dabei auf das Parkraumkonzept, wonach die Tiefgaragen nicht ausgelastet sind. Im Gegenzug sollten auf dem Doler Platz zu den Ladenöffnungszeiten möglichst keine Bewohner parken. Das bedeutet in der Praxis, dass auch Inhaber eines Bewohnerparkausweises einen Parkschein lösen müssen, wenn sie dort ihr Auto abstellen wollen.

Der Verkehrsausschuss befasst sich bei seiner heutigen Sitzung ab 17.30 Uhr im Gemeinderatssaal mit diesem Thema.