Gemeinsame Diskussion mit Stadt über Kommunalverfassung

Lahr. Zu einigen Änderungen im Zuge der Kommunalverfassungsreform haben sich am Donnerstag erstmals alle sieben Lahrer Ortschaftsräte in großem Plenum getroffen. Ein Beispiel, das künftig auch bei anderen Lahrer Themen Schule machen könnte.

Ende Oktober 2015 hat das Land Baden-Württemberg eine umfassende Reform des zuletzt in den 1970er Jahren geänderten Kommunalverfassungsrechts auf den Weg gebracht. Davon ist auch die Stadt Lahr betroffen, die ihre Hauptsatzung zuletzt 2006 sowie die Geschäftsordnung des Gemeinderats zuletzt 1993 änderte. Um möglichst effizient arbeiten zu können, trafen sich im Gemeinderatssaal Stadtverwaltung und Ortschaftsräte, um diverse Themen der Kommunalverfassung abzustimmen. Dieses Vorgehen stellte für Lahr eine Premiere dar, die ausdrücklich begrüßt wurde. "Das könnte man sich bei Themen, die alle Ortsteile gleichermaßen betreffen, künftig öfter überlegen", regte Ortsvorsteher Rolf Mauch (Freie Wähler) an.

Bürgermeister Guido Schöneboom blickte in seiner Einleitung darauf zurück, dass das Thema nicht neu sei. Bereits 2016 habe die Verwaltung ein umfangreiches Papier aufgelegt und durch die Ortschaftsräte beraten lassen. Die Art und Weise führte zu einigen handfesten Irritationen in den Ortsteilen, wie Schöneboom selbstkritisch anmerkte. "Der Eindruck entstand, dass die Verwaltung im Husarenritt die Rechte der Ortschaftsräte beschneiden wolle. Diese Intention wollten wir so ganz und gar nicht erzeugen. Es stimmt jedoch, das Vorgehen war suboptimal, das hätten wir besser machen können", verdeutlichte der Bürgermeister. Nun wurde die Materie in mehreren Arbeitsgruppen und gemeinsamen Beratungen mit den Ortsvorstehern kollektiv auf den Weg gebracht. Nach Möglichkeit soll das Thema bei entsprechender Beschlusslage noch 2017 vom Tisch gebracht werden, so Schöneboom.

Im ersten Punkt des Abends ging es um die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Regelungen. Auf Nachfrage aus dem Plenum gab Mats Tilebein (Leiter Rechts- und Ordnungsamt) ausführlich Auskunft. Er stellte dar, dass die Mitbestimmung bei Personalien wie Abteilungsleitung Feuerwehr, Hausmeister und Reinigungskräften sowie bei Straßennamen weiter erhalten bleibe. Die Zuständigkeit bei Schulleiterstellen sei zudem als Neuerung vollständig auf die Ortschaften übertragen worden. Die Jagdpachtvergabe bleibe ebenso erhalten. Diskutiert wurde zudem über Grundstücksvergaben. Künftig soll der Ortschaftsrat bei Summen über 10 000 Euro gehört werden, bei allen Angelegenheiten unter dieser Grenze soll ein verbesserter Informationsfluss herrschen. "Wir haben uns mit dem Thema schwergetan, finden es zum Teil auch nicht ganz optimal gelöst. Mehr dürfte aber auch nicht darstellbar sein", meinte Ortsvorsteher Tobias Fäßler (Freie Wähler/Kippenheimweiler). Den vorgeschlagenen Änderungen stimmten sechs Ortschaftsräte jeweils einhellig zu.

Einzig Wylert gab sich die Blöße, dass ein Ratsmitglied zu wenig anwesend war. Aufgrund nicht gegebener Beschlussfähigkeit musste der Wylerter Beschluss auf die nächste Ortschaftsratssitzung verschoben werden. Ähnlich verhielt es sich für das Redaktionsstatut der Mitteilungsblätter. Fünf Räte stimmten einhellig zu, Reichenbach bei einer Gegenstimme mehrheitlich. Wylert muss in der nächsten Ratssitzung abstimmen.