Austausch über die Gesundheitspolitik (von links): der stellvertretende MDK-Geschäftsführer Andreas Klein, Landtagsabgeordnete Sabine Wölfle, SPD-Fraktionsvorsitzender Claus Schmiedel und MDK-Geschäftsführer Erik Scherb Foto: Hartmann Foto: Lahrer Zeitung

SPD-Landespolitiker besuchen die MDK-Hauptverwaltung

Lahr (red/sm). Gesundheitsdialog zwischen Landespolitik und MDK: Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Claus Schmiedel, und die Landtagsabgeordnete Sabine Wölfle haben die Lahrer Hauptverwaltung des Medizischen Diensts der Krankenversicherungen besucht.

Geschäftsführer Erik Scherb präsentierte den Landespolitikern die vielfältigen Dienstleistungen des MDK. An Beispielen landesspezifischer Sonderaufgaben, wie einem Modellprojekt zur "Entbürokratisierung“ der Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen wurde die wichtige Rolle des MDK Baden-Württemberg für das Gesundheitswesen des Landes deutlich. Was ist wirklich ausreichend, sinnvoll und hilfreich für die Versorgungssituation von Patienten und pflegebedürftigen Menschen? Das ist eine der vielen wichtigen Fragestellungen, die der 1990 gegründete MDK täglich beantworten müsse.

"Als fachlich unabhängiger, organisatorisch selbstständiger Begutachtungs- und Beratungsdienst unterstützen wir die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, verstehen uns gleichermaßen als Dienstleister gegenüber den Bürgern", betonte Scherb. Jeder Versicherte solle erhalten, was ihm gesetzlich zustehe. Zugleich müsse bei allen Leistungen die Wirtschaftlichkeit gewahrt bleiben, um der Solidargemeinschaft insgesamt nicht zu schaden. Unter dem Leitmotiv "Mehr Wirtschaftlichkeit" steht auch ein aktuelles Modellprojekt, initiiert durch den MDK. Hintergrund ist, dass stationäre Pflegeeinrichtungen neben den jährlichen Prüfungen durch den MDK auch von den Heimaufsichten der Landkreise zu Prüfzwecken besucht werden.

"In Pflegeheimen muss eine hohe Qualität für die Bewohner verbunden mit der geringstmöglichen bürokratischen Belastung Realität werden. Deswegen haben wir im neuen Heimrecht, dem Wohn-, Teilhabe und Pflegegesetz (WTPG), eine Klausel verankert, die aufwendige Doppelprüfungen in kurzen Abständen verhindert und Modellvorhaben auf Landesebene ermöglicht, um die Zusammenarbeit der verschiedenen Prüforgane, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung und Heimaufsicht, zu verbessern", erklärte Schmiedel. Mit den Erkenntnissen des aktuellen Modellprojekts sollen die parallelen Qualitätsprüfungen für alle Beteiligten effizienter gestaltet werden, ohne dass hierunter die Pflegequalität leidet. Mit anderen Worten: Der Abbau von Doppelstrukturen und Überschneidungen reduziere den Aufwand für Einrichtungen und Prüfer.

Qualitätssicherung im Rettungsdienst

Hierzu seien in den vergangenen Monaten vier Einrichtungen aus dem Landkreis Ludwigsburg gemeinsam von MDK, Heimaufsicht und Gesundheitsamt unangemeldet an einem Tag geprüft worden. Erste Erkenntnisse der Testphase zeigten, dass es möglich sei, gemeinsame Prüfungen mit allen Projektpartnern vorzunehmen. Allerdings müssten die erforderlichen Prozesse optimiert und abgestimmt werden – insbesondere im Hinblick auf Terminabsprachen und Zeitrahmen.

Ein weiteres Beispiel für eine landesspezifische Sonderaufgabe des MDK präsentierte Scherb mit der "Stelle zur Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW)". Seit 2012 ist diese Stelle beim MDK als eigenständige Organisationseinheit angesiedelt.