Die Informationsveranstaltung im Lahrer Rathaus stieß auf großes Interesse bei Vertretern der Kommunen. Foto: Achnitz

Verantwortliche informieren Kommunen über den Ausbau von A 5 und Rheintalbahn

Über das Verfahren zur notwendigen Umweltprüfung vor dem Ausbau von Bahntrasse und A 5 haben Deutsche Bahn und Regierungspräsidium informiert. Kommunen, Behörden und Verbände können bis Ende des Monats dazu Stellung beziehen.

Lahr. Nachdem die Gelder für den Neubau der Rheintalstrecke zwischen Karlsruhe und Basel sowie für den sechsspurigen Ausbau der A 5 vom Bundestag bewilligt wurden, sollen die Planungen zu beiden Großprojekten noch in diesem Jahr beginnen.

Vor Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens geben die Bauträger den Betroffenen nun Gelegenheit zur Mitwirkung. Da das sogenannte Scoping vom Eisenbahnbundesamt als schriftliches Verfahren durchgeführt wird, hatten die Träger öffentlicher Belange am Donnerstag im Rathaus von Lahr die Möglichkeit, im Rahmen eines Fachgesprächs Fragen zu stellen. Bis Ende des Monats sollen sie schriftlich Stellung beziehen.

Präsentiert wurde das Großprojekt der Bahn mit dem noch genauer zu planenden Tunnel unter Offenburg, der autobahnparallelen Neubau-Trasse sowie dem späteren Ausbau der bisherigen Trasse der Rheintalbahn. Aus Anlass des im Bundesverkehrswegeplans enthaltenen sechsstreifigen Ausbaus der A 5 zwischen Offenburg und Riegel nahmen an dem Termin auch die Planer des Regierungspräsidiums Freiburg teil. Sie informierten über Vorarbeiten zu den Umwelt-Planungen für den Autobahn-Ausbau und standen für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Da der sechsstreifige Ausbau und die Güterzugtrasse im Bereich der Autobahn unmittelbar nebeneinander realisiert werden sollen, haben Bahn, Eisenbahn-Bundesamt und Regierungspräsidium vereinbart, die Scoping-Verfahren für beide Vorhaben zeitlich parallel und mit abgestimmten Unterlagen abzuwickeln.

Enge Abstimmung aller Beteiligten ist gewünscht

Im Scoping-Verfahren zum Ausbau der Autobahn soll nach Vorliegen der schriftlichen Stellungnahmen spätestens Anfang April ebenfalls ein Termin mit den betroffenen Gemeinden, Behörden und Verbänden und unter Teilnahme der Bahn stattfinden. Bei den nächsten Planungsschritten wollen sich Bahn und Regierungspräsidium nach eigenen Angaben ebenso eng abstimmen.

INFO

Scoping

Das Scoping legt den inhaltlichen und räumlichen Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsstudie je Schutzgut (zum Beispiel Menschen, Tiere, Pflanzen) fest. Es definiert die voraussichtlich zu erwartenden Auswirkungen eines Projekts auf die jeweiligen Schutzgüter und gibt Gemeinden, Behörden und Verbänden die Gelegenheit, dem Vorhabenträger schon im Vorfeld Anregungen und Hinweise zum Untersuchungsrahmen zu geben. Die zu erstellende Umweltverträglichkeitsstudie (innerhalb der gestrichelten Linie in der Karte) wird Bestandteil der Geneh migungsplanung. Die Scoping-Verfahren für die Streckenabschnitte 7 und 8 zwischen Appenweier und Riegel wurden zusammengelegt.