Die Weiherstraße zwischen Moltke- und Werderstraße wird häufig als Abkürzung benutzt. Testmessungen der Stadt ergaben, dass kaum ein Autofahrer dort mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist. Foto: Weber

Spielmarkierungen auf beruhigter Weiherstraße sollen Autofahrer bremsen

Werden durch Spielmarkierungen auf der Straße Kinder gefährdet? Dieser Frage sind die Mitglieder des Verkehrsausschusses bei ihrer Sitzung am Dienstag im Rathaus nachgegangen. Konkret geht es um einen Teil der Weiherstraße.

Lahr. Der nördliche Bereich der Weiherstraße, zwischen Moltkestraße und Werderstraße, ist eigentlich verkehrsberuhigt (siehe Info). Trotzdem hat sich bei Testmessungen kaum ein Autofahrer an die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten. Ein Fahrer raste gar mit 90 Kilometer die Stunde durch die Straße durch.

Mit den Markierungen verfolgt die Stadt das übergeordnete Ziel, dass Fußgänger den öffentlichen Raum zurückerobern sollen. Die bunten Bilder sollen laut Bürgermeister Guido Schöneboom "die Aufmerksamkeit der Autofahrer erhöhen" und den Charakter der verkehrsberuhigten Zone stärken. Martin Stehr vom Stadtplanungsamt sagte auf Nachfrage, dass Lahr bislang mit solchen Markierungen noch keine Erfahrungen habe, die baulichen Möglichkeiten an dieser Stelle jedoch erschöpft seien. "Deshalb wollen wir das testen."

Dorothee Granderath (Grüne) zeigte sich "beunruhigt". Sie bezweifelte, dass die Bilder auf der Straße wirklich sicher seien. Stadtrat Klaus Schwarzwälder (FW) sieht das Vorhaben ebenfalls kritisch: "Da darf nichts passieren, das wäre fatal." Hermann Burger von der CDU sagte, dass nur Zeichnungen auf die Straße sollten, die Kinder nicht zum Spielen animieren. "Es geht um die Aufmerksamkeit der Autofahrer."

Im Lauf der Diskussion räumte auch Schöneboom ein, dass er "eine gewisse Gefahr" sehe. Die Autofahrer müssten aber in die Pflicht genommen werden. Auf Nachfrage von Granderath möchte die Stadt, wenn das Vorhaben umgesetzt werden sollte, mit einer Geschwindigkeitsanzeige für weitere Sensibilisierung sorgen. Allerdings verschob Schöneboom die Abstimmung letztlich doch noch. Er wolle sich selbst noch einmal ein Bild von der Situation machen.

Zur Abstimmung standen so lediglich Spielmarkierungen auf dem nördlichen Gehweg in der Stefanienstraße zwischen Hebelstraße und Albert-Schweitzer-Straße. Seitdem die Gehwege dort neu gemacht wurden, herrscht Parkverbot. Mit den Bildern solle die Funktion des Gehwegs verdeutlicht werden. Bei dieser Maßnahme gab es weniger Bedenken. Bei der Abstimmung votierte Ernst Schmidt, ein sachkundiger Einwohner, gegen die Markierungen, Klaus Schwarzwälder enthielt sich. Die Mehrheit war dafür.

INFO

Rechtslage

Die nördliche Weiherstraße ist verkehrsberuhigter Bereich mit einer Mischverkehrsfläche für Fuß-, Rad- und Autoverkehr. Laut Straßenverkehrsordnung gilt dabei folgendes: 1. Schrittgeschwindigkeit für Autos. 2. Fahrzeuge dürfen den Fußgängerverkehr weder gefährden noch beeinflussen. 3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. 4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der gekennzeichneten Flächen nicht parken, außer zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen. 5. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt.