Die Lahrer entscheiden am 26. März darüber, ob die Pläne der Firma Bauwert für den Altenberg Wirklichkeit werden. Grafik: Archiv

Stadtverwaltung lädt heute zur Bürgerinfoveranstaltung über das Areal Reichswaisenhaus ein

Die Lahrer haben am 26. März das Wort: Beim Bürgerentscheid geht es darum, ob das Areal Reichswaisenhaus bebaut wird. Die Stadtverwaltung informiert heute bei einer öffentlichen Veranstaltung über das Projekt.

Lahr (red/sm). Wie ist der Stand des Verfahrens? Was sagen die Gutachter? Welche Stellungnahmen der Bürger sind eingegangen? Um diese und andere Fragen geht es bei der Bürgerinfoveranstaltung, die heute um 18.30 Uhr im Max-Planck-Gymnasium beginnt. "Die öffentliche Veranstaltung wurde in Absprache mit dem Gemeinderat vereinbart, um die Bürger vor dem eigentlichen Abstimmungsprozess des Bürgerentscheids darüber zu informieren, welche Erkenntnisse und Auffassungen in der Beteiligungsphase zu den Rahmenbedingungen für eine Bebaubarkeit des Geländes gewonnen wurden", so die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.

Bebauungsplan

Der Verein Reichswaisenhaus als Grundstückseigentümer sei auf die Stadt zugekommen, nachdem sich für große Teile des Altenberg-Areals, einschließlich der Baudenkmäler und Gartenflächen, kein Nutzer im Rahmen des bestehenden Bebauungsplans von 1967 fand, blickt die Verwaltung zurück. Die Baudenkmäler stehen überwiegend leer, eine Sanierung sei dringend erforderlich. Der Gemeinderat habe beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern und Wohnbebauung zu ermöglichen. Gleichzeitig sei eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit beschlossen worden.

Sachstand

Zu den Planunterlagen gingen im August und September zahlreiche Stellungnahmen von Fachbehörden und aus der Bürgerschaft ein, so die Verwaltung weiter. Im Herbst sammelte die Bürgerinitiative Altenberg Unterschriften für einen Bürgerentscheid mit dem Ziel, die geplante Änderung des bestehenden Bebauungsplans und damit die Wohnbebauung des Areals zu verhindern. Das Verfahren zur Bebauungsplanänderungsverfahren sei deshalb ausgesetzt worden. Bei der heutigen Veranstaltung wollen Stadtverwaltung und Experten über den Sachstand dieser Beteiligungsphase und darüber informieren, wie dieser aus fachlicher Sicht zu bewerten sei. "Die Veranstaltung stellt nicht die sogenannte ›Darlegung der Auffassung der Gemeindeorgane‹ dar, die bis zum 20. Tag vor dem Entscheid zu erfolgen hat. Es ist auch keine politische Bewertung und keine Vorstellung alternativer Planungsziele vorgesehen", so die Verwaltung.

Ablauf

Ein Moderator führt durch den heutigen Abend. Zuerst wird das Bebauungsplanverfahren vorgestellt. Im Anschluss werden die Stellungnahmen der Fachbehörden und Bürger, die im August und September eingegangen sind, zusammengefasst vorgetragen und von Vertretern der beauftragten Fachbüros und der Verwaltung bewertet. Aufgrund der Fülle der eingegangenen Unterlagen wurden die Stellungnahmen nach Themenfeldern sortiert. Zu jedem Themenblock können Fragen gestellt werden. Im Anschluss an diesen Teil, der voraussichtlich bis 21 Uhr dauert, haben die Teilnehmer die Möglichkeit, Einzelgespräche mit den Fachleuten und Vertretern der Verwaltung zu führen.

Unterlagen

Die Verwaltung stellt neben den bereits online verfügbaren Unterlagen auf www.lahr.de unter Bauen + Umwelt – Planungen – Bauleitplanung – Bebauungspläne weitere Gutachten zu den Themen Fledermäuse, Entwässerung, Geologie und Luftklimatologie zur Verfügung.

INFO

Bürgerentscheid

Folgende Frage sollen die Lahrer beim Bürgerentscheid am 26. März mit Ja oder Nein beantworten: "Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderats vom 25. Juli 2016 zur Aufstellung des Bebauungsplans Altenberg (1. Änderung des Bebauungsplanes Altenberg) aufgehoben wird?" Die Frage wird laut Gemeindeordnung in dem Sinne entschieden, "in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde". Diese Mehrheit muss mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen – das ist das sogenannte Abstimmungsquorum. In Lahr sind das rund 6960 Stimmen. Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats.