Tauschten sich in den Reben des Weinguts Schwörer in Schmieheim über die Existenzsicherung heimischer Winzer aus (von links): Peter Schuster und Peter Wohlfarth (beide Badischer Weinbauverband), Lothar und Cornelia Schwörer (Weingut Schwörer), Minister Peter Hauk sowie Franz Benz und Thomas Walz (beide Badischer Weinbauverband). Foto: Masson

Winzer sollen gegen Klimarisiken abgesichert werden / Minister Hauk stellt in Schmieheim Pläne vor

Die Landesregierung will die Existenz des heimischen Weinbaus trotz der Änderungen des Klimas langfristig sichern. Wie das vonstatten gehen soll, hat der zuständige Minister Peter Hauk bei einem Termin des Badischen Weinbauverbands erläutert.

Schmieheim. Zur Herbstpressekonferenz des Badischen Weinbauverbands war Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am Montag nach Schmieheim gekommen, ins Weingut Lothar Schwörer. Gemeinsam ging es in die Rebberge der Gastgeber, die sich in bester Lage mit Weitblick über das Rheintal befinden. Im Mittelpunkt stand aber nicht die Landschaft am "Kalkofen", sondern die Frage, ob es nach den Wetterkatastrophen dieses Jahres mit Frost und Hagel noch genügend guten Wein im Einzugsbereich des Badischen Weinbauverbands gibt.

Dessen Geschäftsführer Peter Wohlfarth kam gleich zur Sache: Noch immer seien die Folgen des eklatanten April- Frostes für die Reben, die dieses Jahr besonders früh – im März – ausgetrieben hatten, nicht abzuschätzen. Das Ernteergebnis stehe noch aus. Stellenweise werde es mehr als 90 Prozent Verlust geben, anderswo so gut wie keinen.

Immerhin seien bei den übrig gebliebenen Trauben hohe Mostgewichte zu erwarten, fast schon zu viel für den von Kunden gewünschten späteren Alkoholgehalt. "Wir können nach den schlimmen Wetterereignissen doch noch ganz zufrieden sein und hoffen auf einen guten Ausgang bei der Lese", so Wohlfarth. Das gelte allerdings bei Weitem nicht für alle Winzer, sei abhängig von der Lage.

Versicherungen könnten künftig staatlich gefördert werden

Minister Hauk hatte das bereits vorhergesehen. Deshalb habe man in der Landesregierung schnell beschlossen, zu helfen, wo es Not tue. Geplant ist laut Hauk, dass auf Antrag 50 Prozent der Ertragsausfälle ersetzt werden, allerdings erst im Falle einer Existenzgefährdung des Betriebs. Diese wurde bei 30 Prozent Minderertrag festgelegt. Die Winzer haben die dafür notwendigen Antragsformulare mittlerweile erhalten. Je nachdem, wie die Ernte ausfällt, rechnet der Minister derzeit damit, 40 bis 60 Millionen Euro Landesgelder dafür auszugeben – einschließlich der Entschädigungen für Schäden im Obstanbau. Mit dem Bund und anderen Ländern werde derzeit auch über weitere Maßnahmen diskutiert. So könnte eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage den Betrieben bei witterungsbedingten Ernteausfällen künftig dabei helfen, diese besser zu verkraften. Auch seien staatlich bezuschusste Gefahrenversicherungen im Gespräch.

Weingutchef Lothar Schwörer, der selbst weniger von Schäden betroffen ist, zeigte sich erfreut darüber. Doch auch er muss jetzt schnellstens alle Trauben in die Bottiche bringen, denn bei nasser Witterung droht Edelfäule. Darum wird – wo immer es geht – handverlesen. Bei den Schwörers erledigen das derzeit auch rumänische Erntehelfer in schneller und präziser Arbeit, Traube für Traube. Da sind Vollernte- Maschinen fehl am Platz.

Nach dem gemeinsamen Rebengang wurde in Schwörers Hof beim Mittagessen weiter gefachsimpelt. Dabei verriet Minister Hauk, dass er einst nahezu eineinhalb Jahre in Kippenheim gewohnt hat, weil er damals an der Neueinrichtung des Gemeindewaldes beteiligt war.

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So geht' s weiter

Entschädigungen für Frostschäden vom April können betroffene Betriebe noch bis zum 30. Oktober beantragen, wie Minister Hauk mitteilte. Nach Feststellung der tatsächlichen Schadenssumme müsse der Landtag über die finanziellen Mittel entscheiden, die ausbezahlt werden können. Die Hilfe werde dann Anfang 2018 ausbezahlt, da die Landesmittel erst im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung gestellt werden könnten. Das Land könne auch nicht alle Schäden ausgleichen, sondern nur eine Hilfe zur Existenzsicherung geben.