Gemeinderat: Im Gremium wird Unmut gegen die Verwaltung der Nachbarstadt laut / Bürger protestieren

Kippenheim (ae). Die Stadt Mahlberg plant, wie berichtet, westlich der Kreisstraße und gegenüber dem Edeka Markt ein neues Gewerbegebiet auszuweisen. Genau auf der anderen Seite der Kreisstraße liegen auf Kippenheimer Gemarkung die beiden Wohngebiete Selzen I und II. Deren Bewohner befürchten mit dem neuen Gewerbegebiet eine erhöhte Belastung durch Verkehrs- und Gewerbelärm – was sie in der Gemeinderatssitzung am Montag mit zahlreicher Anwesenheit untermauerten. Verwaltung und Gemeinderat teilen die Befürchtungen.

"Wir müssen unsere Bürger schützen, wir werden mit der Mahlberger Stadtverwaltung ins Gespräch gehen", betonte Bürgermeister Matthias Gutbrod. Generell machte sich im Gremium Unmut breit über die Vorgehensweise der Nachbarn. Bemängelt wurde vor allem, dass die Gemeinde Kippenheim erst im Rahmen der Offenlegung des Bebauungsplans "Industriestraße Nord" gebeten wurde, eine Stellungnahme abzugeben. Eine Bürgerbeteiligung im laufenden Verfahren fand nur in Mahlberg statt, wo keine Bürger betroffen seien.

Carola Richter (CDU) sprach von fehlender Kommunikation der Stadt Mahlberg. Auch Dieter Kirschbaum (FWV) möchte, ohne der Nachbarstadt Vorschriften machen zu wollen, "massiv Einfluss" nehmen, zumal die Anwohner durch die Kreisstraße schon jetzt durch viel Lärm belastet seien. Julian Siefert (SPD) sprach von einer "großen Frechheit, uns ein Gewerbegebiet vor die Nase zu setzen".

Allerdings liegt der Stadt Mahlberg ein Lärmgutachten mit Lärmkontingentierung vor. Das wurde im Auftrag der Kippenheimer Verwaltung vom Büro Fichtner Water Transportation aus Freiburg gegengelesen. Dessen Vertreter Alexander Cornellus hielt fest, worauf die Gemeinde in ihrer Stellungnahme hinweisen wird: Zugelassen sind Gewerbegebiete, die bis zu sechs Dezibel unter dem Immissionswert der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) bleiben.

Die Gemeinde Kippenheim verweist darauf, dass in dem Gutachten Aussagen über den neu hinzugekommenen Verkehrslärm fehlten. Dabei gebe es schon jetzt nächtliche Verkehrslärmemissionen von fast 60 Dezibel wegen des Schienenverkehrs; dieser Wert könne durch den Mehrlärm auf über 60 Dezibel in der Nacht steigen, eine gesundheitsgefährdende Belastung. Deshalb wird angeregt, auch diesen Punkt zu berücksichtigen.

Zusätzlich bittet die Verwaltung, im nächsten Verfahrensschritt, der öffentlichen Auslegung, im Kippenheimer Amtsblatt einen Hinweis auf Ort und Dauer der Offenlage zu veröffentlichen, dann wäre eine Beteiligung der betroffenen Bürger gewährleistet.

Fakt ist aber auch, dass Mahlberg den Bebauungsplan aus dem gültigen Flächennutzungsplan heraus entwickelt hat, die rechtliche Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans also gegeben ist. Eine Maßnahme, durch die der Lärm aus dem Gewerbegebiet gemindert werden könne, sah Cornellus in der Ausweisung des direkt an die Kreisstraße angrenzenden Streifens als eingeschränktes Gewerbegebiet.