Änderung betrifft nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Kappel-Grafenhausen (mm). Weil es das 2015 geänderte Landesfeuerwehrgesetz so will, hat der Gemeinderat nun die Satzung ändern müssen, in der Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr geregelt ist. Vorab bat Hauptamtsleiter Daniel Kunz um Verständnis, die Materie sei kompliziert.

Im Prinzip geht es darum, was nach Feuerwehreinsätzen trotz grundsätzlicher Unentgeltlichkeit in Rechnung gestellt werden muss, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ob bei Betriebsinhabern, Fahrzeughaltern oder sonstigen Einsatzverursachern.

Der Kostenersatz wurde zwangsweise neu systematisiert. Zuerst für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte: Da fallen künftig 11,85 Euro pro Einsatzkraft und -stunde an, statt bisher 20 Euro. Darin stecken je 8,33 Euro für die freiwilligen Kräfte. Das Geld sehen sie selbst natürlich nicht, ist etwa für zu erstattende "Fehlstunden" beim Arbeitgeber vorgesehen. Anteilig schlagen weitere 3,52 Euro als sonstige Pauschalkosten, etwa für Dienst- und Schutzkleidung, Aus- und Fortbildung zu Buche.

Die bisherigen Fahrzeug- Kosten sind jetzt ebenfalls auf Pauschalen umgestellt. Künftig werden in Kappel-Grafenhausen pro Einsatz für ein Löschfahrzeug 120 Euro (bislang 52 Euro) auf der eventuellen Rechnung stehen, 20 Euro statt 47,50 für den Mannschaftstransportwagen und 25 Euro statt 47,50 für den Gerätewagen.

Kunz machte klar, dass die gesetzlich erzwungene neue Kostensystematik für einen Rückgang der bisher erzielten Feuerwehr-Einsatzeinnahmen sorgen werde, insbesondere wegen des deutlich herabgesetzten Kostenersatzes für die Einsatzstunden. Der Gemeinderat stimmte der Änderung der "Feuerwehrkostenersatz-Satzung" einstimmig zu.