Wo darf wie gebaut werden? Die Kappel-Grafenhausener Räte mussten sich intensiv mit mehreren Bebauungsplänen beschäftigen. Symbolfoto: Vichra Foto: Lahrer Zeitung

Gemeinderat: Änderungen im "Allmend", "Neugländ" und "Mühlegrün"

Kappel- Grafenhausen. Der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung am Montag ist außergewöhnlich lang geraten. Im Zentrum der Beratungen standen nämlich gleich drei Änderungen von bestehenden Bebauungsplänen.

Der Erste: Das "Allmend" im Westen von Kappel. Dort war eine vierte Änderung im beschleunigten Verfahren angestrebt geworden, allerdings gab es Probleme – vor allem Hochwassergefahren (wir berichteten). Im Wesentlichen geht es um Gewerbe- und teils sportlich genutzte Grünflächen. Letztere sollen den aktuellen Bedürfnissen angepasst und als neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden. Nun wurde beschlossen, dass Niederschlagswasser auf den Grundstücken versickern muss, dafür sind Mulden anzulegen. Sonst gäbe es für Neubauten keine wasserrechtliche Genehmigung. Die entsprechenden Anlagen sind Sache des jeweiligen Bauherrn.

Mit zwei Gegenstimmen wurde letztlich beschlossen, den schon mehrfach diskutierten, vom Freiburger Planungsbüro Fischer erarbeiteten Änderungsentwurf zu billigen und nun öffentlich auszulegen.

Beim "Neugländ" stand bereits die siebte Änderung an, die im Februar eigentlich schon offengelegt werden sollte. Der Lahrer Architekt Georg Heer berichtete, dass zwar eine Altlastensanierungsuntersuchung nach wie vor "unauffällig" sei, jedoch der Geltungsbereich trotzdem mit Herausnahme einer Fläche geändert wurde. Es geht um einen Altstandort einer Schmiede mit Landmaschinenreparatur und eine ehemalige Tankstelle. Im Moment seien keine weiteren Erkundungen nötig. Neu ist eine kleine Erweiterung im südwestlichen Zipfel des Gebiets. Dort soll eine rückwärtige Bebauung möglich werden. Mehr Erweiterungen im westlichen Geländeteil seien nicht drin, erklärte Heer. Denn bei mehr als einer unwesentlichen Ergänzung sei das laufende Änderungsverfahren insgesamt gefährdet. So stimmten nach abermals gründlicher Debatte sämtliche Gemeinderäte dem Entwurf zu, der nun wird ebenfalls öffentlich ausgelegt wird.

Schließlich stand eine zweite Änderung des Bebauungsplans Mühlegrün am südwestlichen Ortsrand von Kappel auf der Tagesordnung. Die war zwar schon im Februar beschlossen worden. Doch hatte das Landratsamt vor einem vereinfachten Verfahren gewarnt. Darum berichtete Heer von entsprechenden weiteren Verfahrensschritten. Eigentlich geht es nur darum, dass ein Grundstückseigentümer in der Eisenbahnstraße in einem bisherigen landwirtschaftlichen Nebengebäude eine Wohnung einrichten will. Damit hatte der Gemeinderat nach mehreren vorangegangenen Diskussionen keine Probleme und beschloss die Änderung einstimmig. Auch sie wird öffentlich ausgelegt.