Für die Nutzung des Mühlenplatzes hat der Gemeinderat eine Nutzungsordnung erlassen Foto: Störr Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Gremium legt einige Bedingungen fest

Hofstetten (stö). Für die Nutzung des neu gestalteten Mühlenplatz unterhalb des Hof-stetter Rathauses wurde eine Nutzungsordnung erlassen. Bisher nutzt die Musikkapelle den Platz für ihr Bachmusikfest, jetzt hat auch die Narrenzunft den Antrag auf künftige Nutzung des Mühlenplatzes für eine jährliche Veranstaltung im Januar gestellt. Diese soll den bisherigen Zunftball ersetzten und als kleines Narrentreffen konzipiert sein.

Bürgermeister Henry Heller informierte in der jüngsten Gemeinderatssitzung das Gremium über die Auflagen, die ein Arbeitskreis im Vorfeld erarbeitet hatte. Danach wir die Sperrzeit von Samstag auf Sonntag auf 3 Uhr festgelegt, mit Musik muss um zwei Uhr Schluss sein. An allen anderen Wochentagen verschiebt sich die Sperrzeit um eine Stunde auf 1 beziehungsweise 2 Uhr nachts.

Um den Rasen und die Bepflanzung des Mühlenplatzes zu schützen ist der Einbau eines Holzbodens im Zelt verpflichtend, dieser darf frühestens zwei Tage vor der Veranstaltung aufgebaut und muss spätestens zwei Tage nach der Veranstaltung abgebaut sein.

Für die Nutzung von Strom (50 Euro pro Tag beziehungsweise 100 Euro pro Tag wenn mit Strom geheizt wird), Toiletten (150 Euro für ein Wochenende) und Wasser (15 Euro pro Tag) fallen künftig Gebühren an. Im Vorfeld der Veranstaltung muss eine Kaution von 1000 Euro hinterlegt werden.

Dieses Geld wird bei Bedarf zur Renaturierung des Mühlenplatzes verwendet, ob ein Bedarf vorliegt entscheidet der Arbeitskreis.

Die Regelung tritt auf Beschluss des Gemeinderats zum 1. Januar 2017 in Kraft.