Hengstler gehört zur Unternehmensgruppe Weber Hydraulik . Sie stellt Lösungen für hydraulische Antriebs- und Steuerungstechnik her. Foto: Gräff

Bei Hausacher Firma kehrt keine Ruhe ein. Geschäftsführer: "Auftragslage ist nicht gut."

Hausach - Nachdem im Juni des vergangenen Jahres bekannt wurde, dass Hengstler Hydraulik "Umstrukturierungsmaßnahmen" vornehmen musste, wird es nicht ruhig um die Hausacher Firma: Sie will demnächst Kurzarbeit einführen. Das bestätigte Jürgen Wagner gestern auf Anfrage des SchwaBo. Er und ein Kollege hatten den Posten des Geschäftsführers im März 2015 kommissarisch übernommen, nachdem sein Vorgänger das Unternehmen verlassen hatte.

"Die Auftragslage ist nicht gut, Kurzarbeit wird aller Voraussicht nach kommen", begründete Wagner den Schritt, in dessem Zuge derzeit Gespräche mit dem Betriebsrat geführt werden, um für die Kurzarbeit eine entsprechende Betriebsvereinbarung auszuhandeln (siehe Infokasten).

Angedacht sei für die Kurzarbeit eine Dauer von sechs Monaten, "wir hoffen, dass die Auftragslage dann besser ist", so Wagner.

Die Mitarbeiter seien bei einer Betriebsversammlung in der vergangenen Woche informiert worden, die Maßnahme hätte sie laut Wagner nicht sonderlich überrascht. "Sie haben ja gemerkt, das wenig Aufträge reinkamen und haben damit gerechnet", sagt der kommissarische Geschäftsführer. Bereits 2009 habe es bei Hengstler für einen begrenzten Zeitraum Kurzarbeit gegeben, für wie lange konnte Wagner nicht mehr sagen.

Die Gewerkschaft IG Metall (IGM) Offenburg sei laut Wagner informiert worden, eine Vertreterin war bei der Betriebsversammlung anwesend. Der SchwaBo konnte die IGM gestern allerdings nicht erreichen, die Zuständigen nehmen derzeit an einer Klausur teil.

Für die Angestellten bedeute Kurzarbeit konkret "dass die Firma an einzelnen Tagen ganz schließt oder dass Betriebsteile in Kurzarbeit gehen", so Wagner. Zusammengefasst: "Weniger Arbeit, weniger Geld."

Wann genau bei Hengstler die Kurzarbeit eingeführt wird, konnte er gestern noch nicht sagen.

Kurzarbeit

Kurzarbeit bedeutet die vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit. Sie kann ein Instrument sein, um bei vorübergehendem Arbeitsausfall Kündigungen zu vermeiden. Um in diesen Fällen den Verdienstausfall der Arbeitnehmer teilweise auszugleichen, können Arbeitnehmer eine Entgeltersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung, das so genannte Kurzarbeitergeld, beanspruchen.

Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Da ein Arbeitgeber Kurzarbeit nicht nach seinem Ermessen anordnen kann, benötigt er eine rechtliche Grundlage, zum Beispiel in Form einer Betriebsvereinbarung. Eine solche muss den Beginn, die Dauer, die Verteilung der verkürzten Arbeitszeit sowie die Betroffenen bestimmen.