Gericht ordnet Unterbringung des 55-jährigen Mannes in einer Psychiatrie an. Foto: dpa/Symbolbild

55-Jähriger wegen versuchten Mordes in Kneipe vor Gericht. Mögliche psychische Erkrankung.

Friesenheim/Offenburg - Ein 55-Jähriger soll im August 2018 versucht haben, zwei Männer in einer Kneipe in Friesenheim zu töten. Über eine mögliche psychische Erkrankung des Angeklagten und eine damit verbundene Einweisung in eine Psychiatrie entscheidet das Landgericht Offenburg.

"Heute ist ein guter Tag zu sterben" und "dich schlachte ich auch noch ab" waren die beiden Aussagen, die der Angeklagte vor der mutmaßlichen Tat geäußert haben soll. Am Mittwoch war der Auftakt der Verhandlung gegen den 55-Jährigen, der in einer Gaststätte in Friesenheim im August 2018 versucht haben soll, zwei Männer zu töten. Ruhig und in sich gekehrt saß der Beschuldigte auf der Anklagebank. Weder zu seiner Person noch zu der Tat wollte er Angaben machen.

Dem 55-Jährigen wird zur Last gelegt, in einer Friesenheimer Kneipe im vergangenen August mit einem Dreikantschaber zwei Männer angegriffen zu haben, mit der Absicht, sie zu töten. Einem der beiden Opfer soll er das spitz zulaufende Werkzeug rund vier Zentimeter tief in die Brust gerammt haben. Der mutmaßliche Täter soll dem 56-Jährigen dadurch unter anderem die achte Rippe durchtrennt und das Zwerchfell verletzt haben. Das zweite Opfer, ein 55-Jähriger Mann, wollte den Angriff abwehren und hat dabei eine sechs Zentimeter lange Stichverletzung am Unterarm davongetragen.

Opfer können sich Anschuldigungen nicht erklären

Warum der Beschuldigte diese Tat, die auf einem Überwachungsvideo festgehalten wurde, begangen haben könnte, ist noch immer unklar. Bei der Kriminalpolizei hatte er in der Vernehmung ausgesagt, dass er, seine Frau sowie seine Tochter vergewaltigt worden seien. Unter den sieben Männern, die er nannte, reihten sich auch die zwei Opfer mit ein. Das Verfahren, so Staatsanwalt Heiko Baumert, sei jedoch wieder aufgrund mangelnder Beweise eingestellt worden. "Es könnte ein Racheakt gewesen sein, deshalb auch der Tatvorwurf versuchter Mord", sagte eine Kriminalpolizistin im Zeugenstand aus. Die beiden Opfer waren sich einig: Beide konnten sich nicht erklären, wie der Beschuldigte auf solch eine Anschuldigung komme und weshalb er sie angegriffen habe. Nie habe es zwischen den Beteiligten Probleme gegeben.

So unscheinbar und ruhig, wie sich der Beschuldigte auf der Anklagebank gab, sei er zu manch anderen Zeiten jedoch nicht gewesen. "Frauen hat er immer wieder angegraben, wenn er zu viel getrunken hatte", sagte der Wirt der Kneipe. Deshalb sei der 55-Jährige auch mehrere Male aus der Gaststätte rausgeschmissen worden. Am Tatabend sei er jedoch nüchtern gewesen.

Nicht viel habe der 55-Jährige von sich erzählt, nicht einmal guten Freunden. Preis gab er unter anderem den Ärger mit seiner Frau zu Hause sowie den Verlust seines Führerscheins, aufgrund eines Unfalls, bei dem er alkoholisiert war.

Andrea Haarnagel, Oberärztin am Psychiatrischen Zentrum in Wiesloch, wurde in diesem Verfahren als psychiatrische Sachverständige hinzugezogen. Am Mittwoch wurde sie als Zeugin gehört – das Gutachten wurde noch nicht verlesen.

In Gesprächen mit der Gutachterin tauchten Widersprüche auf

"Die Atmosphäre war zweigeteilt", sagte sie in Bezug auf die Gespräche, die sie mit dem Beschuldigten geführt hatte. Während Angaben zu seiner Biografie "gut geordnet und sortiert" waren, habe er bei den Gesprächen, in denen es um die Tat ging, immer wieder logische Widersprüche nicht erkannt.

Ob bei dem 55-Jährigen tatsächlich eine psychische Erkrankung vorliegt und wie dies rechtlich zu bewerten ist, wird bis spätestens Donnerstag, 28. März, dem letzten Verhandlungstag zu klären sein. Derzeit ist der Mann in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Verfahren

Es handelt sich nicht um ein Straf-, sondern um eine Sicherungsverfahren: Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg wird nach den fünf angesetzten Verhandlungstagen darüber entscheiden, ob der Beschuldigte dauerhaft in einem psychischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er an einer psychischen Erkrankung leide, weswegen er nicht schuldfähig gewesen sei. "Ohne Behandlung sei zu erwarten, dass er künftig vergleichbare Taten begehen werde, weswegen der Beschuldigte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle", so die Staatsanwaltschaft.