Angeklagter wegen Vergewaltigung verurteilt / Strafmildernde Umstände bewahren ihn vor Haft

Ein 29-Jähriger ist vor dem Offenburger Landgericht wegen Vergewaltigung zu einem Jahr und fünf Monaten Gefängnis verurteilt worden. In Haft muss der Angeklagte allerdings nicht: Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Schuttern/Offenburg. Außerdem muss der Mann neben den Gerichtskosten 1000 Euro an den Ortenauer Verein "Frauen helfen Frauen" bezahlen. Nach zwei Verhandlungstagen mit Zeugen hatte Richter Alexander Schöpsdau gestern nur noch das Urteil zu verkünden und zu begründen.

Aus Sicht des Gerichts sei erwiesen, dass der heute 29-Jährige im Jahr 2014 nach dem Besuch des Schutterner Seenachtsfests auf einem benachbarten Campingplatz eine Frau sexuell bedrängt und missbraucht habe. Zudem liege nun auch ein Teilgeständnis vor, das sich strafmildernd auswirke.

Dass der Angeklagte vom Opfer in irgendeiner Weise ermuntert worden sei, wie er ausgesagt hatte, glaubte ihm das Gericht nicht. Ebenso wenig sei von einer durch hohen Alkoholkonsum verursachten Steuerungsunfähigkeit auszugehen. Der Täter sei komplett schuldfähig gewesen.

Dass der Angeklagte nun mit einer Bewährungsstrafe davonkomme, sei neben seinem vergleichsweise "bagatellartigen" Vorstrafenregister auch der Tatsache geschuldet, dass er zwar bei der Tat Gewalt angewendet habe, jedoch ohne besondere Brutalität. Sonst wäre das Urteil ganz anders ausgefallen.

Frau hat Täter laut Gericht nicht ermuntert

Die erzwungenen sexuellen Handlungen an der Frau beurteilte das Gericht nach dem Strafgesetzbuch als "keine besonders schwere Tat" – unter anderem, weil kein Beischlaf erzwungen worden war. Die Schutzbehauptungen, die Geschädigte habe den Mann vorher durch Signale ermuntert, sich ihr zu nähern, und sich später nur verbal gewehrt, wies das Gericht eindeutig zurück. Der komplett überforderten Frau sei in den entscheidenden Minuten der Vergewaltigung durch den Kopf gegangen, wie sie sich möglichst ohne Panik aus dieser Situation befreien könne. Das war ihr schließlich ohne äußere Verletzungen gelungen.

Bei der Strafzumessung spielte nach Angaben des Gerichts auch die günstige Sozialprognose des Täters eine weitere Rolle. Er habe eine Arbeitsstelle und sei zudem in einem Verein ehrenamtlich tätig. Trotzdem hat er als weitere Auflage eine Suchtberatung aufzusuchen, regelmäßige Bewährungshelfertermine wahrzunehmen und jeden Wohnortwechsel unverzüglich zu melden.

Nicht minder wichtig für die Strafzumessung: Der 29-Jährige habe trotz aller nachträglichen Schutzbehauptungen seine Tat dann doch bereut, so glaubt das Gericht. Dafür mag auch sprechen, dass der Angeklagte bei der Urteilsverkündung hinter vorgehaltenen Händen weinte. Möglicherweise hat dabei Scham über die Tat eine Rolle gespielt.

Bewährungszeit beträgt drei Jahre

Auch wenn der Antrag der Verteidigung auf Freispruch scheiterte, muss der 29-Jährige nicht ins Gefängnis. Seine Bewährungszeit wurde vom Gericht auf drei Jahre festgesetzt.