Armin Schwarz wirft einen letzten Blick in den Briefkasten nach Ablauf der Bewerbungsfrist: Er ist leer. Ob es bei drei Kandidaten bleibt, ist dennoch nicht ganz sicher. Foto: Reinhard

Anzahl der Bewerber für Bürgermeisterwahl steht fest. Amtsinhaber kandidiert nicht mehr - manche Wähler wollen ihn dennoch.

Fischerbach - Seit Montagabend steht er Ablauf der Wahl in Fischerbach und die Zahl der Bewerber fest. Während der Sitzung des Gemeindewahlausschusses wurde allerdings ein Telefonat von Armin Schwarz mit der Kommunalaufsicht erwähnt, das Fragen aufwarf.

Die Bewerbungsfrist für die Bürgermeisterwahl in Fischerbach lief am Montagabend, 18 Uhr, aus. Mit dem Glockenschlag der Kirche St. Michael öffnete der noch amtierende Schultes Armin Schwarz den Briefkasten, der wie erwartet leer war. Damit sind die Bewerber für die Wahl am 2. Oktober Thomas Schneider, Martin Haas und Claudia Schmid. Der vierte Bewerber, Michael Schulz, hatte kurz zuvor seine Bewerbung zurückgezogen.

Im Anschluss daran traf sich der Gemeindewahlausschuss im Sitzungszimmer des Rathauses zu einer "nicht alltäglichen Sitzung", wie Ausschussvorsitzender Schwarz sagte. Nach der Verpflichtung des Wahlausschusses und nachdem die Wählbarkeit der Bewerber für das Bürgermeisteramt festgestellt worden war, ging es an die Formalien: Die Ausschussmitglieder legten den Ablauf der Wahl fest.

Dieser sollte nach dem Vorschlag des Ausschussvorsitzenden stark an die Wahl von vor 16 Jahren angelegt werden.

Demnach soll die Vorstellung der Kandidaten am Freitag, 23. September, um 19 Uhr in der Brandenkopfhalle stattfinden. Jeder Bewerber erhält 15 Minuten Zeit, in denen er sich vorstellen kann, dann haben die Bürger zehn Minuten, in denen sie den Kandidaten Fragen stellen können. Schwarz schlug vor, dass alle drei einzeln zum und vom Rednerpult weg geführt werden, während die anderen in einem Raum auf ihren Auftritt warten.

Bevor alle Anwesenden für diesen vorgeschlagenen Ablauf stimmten, wollte Gemeinderätin und Ausschussmitglied Mechthilde Eisenmann eine Frage zu einem Anruf der Kommunalaufsicht stellen, die sie allerdings nicht ausformulierte. Armin Schwarz antwortete, dass er kraft Gesetzes als Bürgermeister dem Wahlausschuss vorstehen müsse. Warum er dann ergänzte, dass er als dessen Vorsitzender zwar der Neutralität verpflichtet sei, als Privatperson aber seine Meinung kund tun dürfe, klärte erst eine Anfrage des SchwaBos bei der Kommunalaufsicht.

Nachdem Schwarz für den SchwaBo telefonisch nicht zu erreichen war, bestätigte Herbert Lasch vom Kommunalamt Ortenaukreis, dass es den von Eisenmann erwähnten Anruf gegeben habe. Nach Rücksprache mit Armin Schwarz gab Lasch folgende Information weiter: Der Anruf stehe in Zusammenhang mit einem Personenkreis, der sich als Initiative trotz Schwarz’ Rücktritts für dessen Wiederwahl einsetzen wolle, so Lasch – auch ohne seine Kandidatur.

Nach Recherchen des SchwaBo ist das in Baden-Württemberg rechtlich möglich, wenn Wähler im ersten Wahlgang die Liste der Kandidaten in einer dafür vorgesehenen Freizeile handschriftlich um Schwarz’ Namen erweitern. Außerdem könnte er in einem zweiten Wahlgang, also wenn im ersten Durchlauf keiner der Bewerber mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinigt, als weiterer Kandidat antreten.

"Es ging in dem Anruf darum, ob er trotz dieser Initiative Vorsitzender als Gemeindewahlausschusses fungieren kann", erklärte Lasch den Hintergrund des Telefonats. "Und ja, das kann er. Als Bürgermeister muss er kraft Gesetzes sogar dem Ausschuss vorsitzen. Er ist in dieser Funktion allerdings der totalen Neutralität verpflichtet, darf als Privatperson, als Bürger, aber Aussagen tätigen. Es muss nur offensichtlich sein, in welchem Zusammenhang sie getätigt wurden", sagte Lasch.