Für Menschen, für die sich ein eigener Wagen nicht lohnt, bietet sich Carsharing an. Das "Teilen von Autos" soll nun auch in Ettenheim eingeführt werden. Foto: Symbolfoto: Meier

In Ettenheim wird über neue Formen der Mobilität diskutiert / Arbeitskreis ist geplant

Anrufsammeltaxi, Bürgerbus, Rufauto, Fifty-Fifty-Taxi, Carsharing: Über diese neuen Formen der Mobilität macht man sich in der Ettenheimer Stadtverwaltung Gedanken. Eine Arbeitsgruppe soll klären, welches Modell zu der Rohanstadt passt.

Ettenheim. Mobilität ist ein Schlüssel für Lebensqualität. Und weil Gemeinden im ländlichen Raum vielfach nicht optimal an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden sind, gewinnen Modelle, die zusätzliche Beför- derungsmöglichkeiten eröffnen, vielerorts an Bedeutung. Sie werden vielfach auch vom Ortenaukreis gefördert.

Auch in der Stadt Ettenheim und ihren Ortsteilen wird die Frage nach zusätzlichen Formen der Mobilität seit geraumer Zeit immer wieder thematisiert. Schon 2013 war der Gemeinderat auf einen Antrag der CDU-Fraktion hin intensiv mit der Einführung eines Bürgerbusses befasst, handelte sich aber beim Seniorenrat und den Ortschaftsräten von Münchweier und Wallburg eine klare Absage ein. Die nachbarschaftliche Hilfe funktioniere so gut, dass man einen Bürgerbus nicht brauche, so die damaligen Bedenken.

Beatrice Bürkle vom Hauptamt hatte für die jüngste Gemeinderatsitzung eine sehr detaillierte Vorlage erarbeitet, in der sie die Wesenszüge des Anrufsammeltaxis (es ist in rund einem Dutzend der Ortenau-Gemeinden eingeführt), des Bürgerbusses, wie er beispielsweise in Willstätt und Schwanau mit großem Erfolg eingesetzt wird, des Rufautos oder des in Mode kommenden Fifty-Fifty-Taxis ebenso wie deren Finanzmodelle und Akzeptanz darlegte.

Anruf-Sammeltaxi, Ruf-Auto und Fifty-Fifty-Taxi werden vom Ortenaukreis finanziell gefördert. Unabhängig von allen Modellen steht überall natürlich auch das Bemühen, mit den zuständigen Verkehrsbetrieben eine bessere Taktung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs zu erreichen. Auch die Stadt Ettenheim ist diesbezüglich immer wieder aktiv, wie die Sitzungsvorlage ausweist.

Zusätzliche Mobilität soll in Ettenheim geschaffen werden durch die Einführung von Car-Sharing, also die gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Automobile. Der Initiative eines Bürgers haben sich neben der Stadt auch die Bürgerenergiegenossenschaft, zwei Autohäuser und der Ökologische Verkehrsclub Deutschland angeschlossen. Die SWEG würde das Projekt offensichtlich ebenfalls unterstützen. Auch ihren Entschluss, ein E-Mobilitätskonzept für die Verwaltungsgemeinschaft erarbeiten zu lassen, schließt die Stadt in ihr Bemühen um zusätzliche Mobilitätsformen ein.

Auf eine Erörterung, welches Modell in Gesamt-Ettenheim am geeignetsten erscheinen mag, verzichteten Gemeinderat und Verwaltung. Vielmehr will man eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen, die den Bedarf der Bewohner nach zusätzlicher Beförderung abfragen und daraus die bevorzugte Mobilitätsform erarbeiten soll. Bis zur nächsten Sitzung will die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, welche Personengruppen im zu bildenden Ausschuss vertreten sein sollten.

 INFO

Für Ettenheim denkbare Modelle

> Anrufsammeltaxi: Im Prinzip eine Kreuzung zwischen Taxi und Bus. Wie bei Bussen und Bahnen üblich, verkehrt das Anrufsammeltaxi nach einem Fahrplan überwiegend zu den Nachtstunden. Es gibt festgelegte Haltestellen; eine telefonische Vorbestellung durch den Fahrgast ist erforderlich. Als Fahrzeug kommt dann ein Pkw oder Kleinbus zum Einsatz.

> Rufauto: Funktioniert ähnlich wie das Anrufsammeltaxi, also nur nach telefonischer Voranmeldung, wird aber vorwiegend tagsüber im ländlichen Raum eingesetzt, wo es auch Bereiche abdeckt, die nicht an das Bussystem angeschlossen sind.

> Bürgerbus: Ein Nahverkehrsangebot, das sich meist auf eine bürgerschaftliche Initiative gründet, um Lücken im ÖPNV auszugleichen. Dafür wird meist ein Kleinbus mit acht Sitzplätzen eingesetzt.

> Fifty-Fifty-Taxi: Ein weiteres Modell, um Verbindungslücken im ländlichen Raum zu schließen. Der Kunde kann telefonisch ein Taxi des Vertragspartners der Gemeinde bestellen. Der Fahrpreis beträgt nur die Hälfte des regulären Taxitarifs, da der Restbetrag von der Kommune subventioniert wird. Dabei können die Gemeinden die Personengruppen, die in den Genuss kommen – etwa nur Jugendliche–, festlegen.