Verzögerungen im DYN A 5

Ettenheim/Mahlberg. Der Bau des neuen Kreisels an der L 103 auf Höhe des Gewerbegebiets DYN A 5 wird nach Auskunft des Regierungspräsidiums nun doch erst im kommenden Jahr in Angriff genommen. Das wurde bei der Sitzung des Zweckverbands Gewerbepark Ettenheim/Mahlberg am Donnerstag verlautbart. Eine erforderliche erneute Verkehrszählung, zeitnah zum Baubeginn, erst 2018 zur Verfügung stehende Landesmittel, das Prozedere der Ausschreibung und andere bürokratische Vorgaben sind für das neue Timing verantwortlich.

Die Hoffnungen aller Beteiligten vor Ort sahen bisher den Baubeginn noch in diesem Jahr. Verbandsvorsitzender Bruno Metz war sich mit seinem Mahlberger Amtskollegen Dietmar Benz indes einig: "Dieses Jahr werden wir dann auch noch überstehen. Hauptsache der Kreisel kommt."

Wie erwartet, beschloss die Versammlung des Zweckverbands immerhin den Bebauungsplan einstimmig. Zuvor hatten bereits die Gemeinderäte von Ettenheim und Mahlberg grünes Licht für das Vorhaben gegeben, das die Verkehrssituation im Knotenbereich des Orschweierer Gewerbegebiets und des DYN A 5 mit der stark befahrenen Landesstraße entschärfen soll.

Die Anregung von Verbandsvertreter Andreas Ruder (Mahlberg), im Zuge der neuen Verkehrsregelung auch eine fußläufige Anbindung von DYN A 5 an den Orschweierer Bahnhof zu bedenken, wurde aufgegriffen und die Verwirklichung zugesagt. Eine Realisierung sieht man an der Südseite der L 103 und schließlich unter der Eisenbahnbrücke hindurch. Bedenken möge man, so Ettenheims Ratsmitglied Bernd Billharz, die in DYN A 5 angesiedelten Betriebe auf die erschwerte Zufahrt während der Bauzeit hinzuweisen. Metz zeigte sich überzeugt, dass die Baumaßnahmen so geplant werden, dass die Zu- und Abfahrt zu den Gewerbegebieten jederzeit garantiert ist.

Er informierte das Gremium, dass in der Zwischenzeit drei weitere Grundstücke auf DYN A 5 verkauft worden seien – alle in der nordwestlichen Ecke des Gewerbegebiets. Damit seien nun nur noch zwei Grundstücke frei. Die Verbandsversammlung werde sich so in Kürze mit einer Erweiterung des Bebauungsplans befassen müssen.