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Marbach-Bewohner haben die Hoffnung auf einen Baustopp noch nicht aufgegeben

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht das Ende des Streits um den Bau der Flüchtlingsheime im Marbach. Die Gegner haben noch Hoffnung, das Vorhaben doch noch zu stoppen.

Ettenheim. Das Ehepaar Eulenfeld, das per Eilantrag gegen die Baugenehmigung des Landratsamts vorgegangen ist, hat vergangene Woche in Mannheim zumindest einen Teilerfolg errungen. Wie berichtet, stoppte der Verwaltungsgerichtshof den Bau der beiden Unterkünfte, die einmal Platz für bis zu 100 Menschen bieten sollen, zwar nicht. Doch immerhin darf die Stadt die zwölf Parkplätze, die entlang des Silcherwegs und damit in unmittelbarer Nähe zum Grundstück der Antragsteller entstehen sollten, (vorerst) nicht anlegen.

Am Ende der 13 Seiten starken Urteilsbegründung, die unserer Redaktion vorliegt, kommen die Richter zu dem Ergebnis, dass die Eulenfelds hinsichtlich der Parkplätze zu Recht "unzumutbare Beeinträchtigungen" geltend machten. Vor allem nachts sei mit Lärm jenseits des gesetzlich Zulässigen zu rechnen. Für die Heime selbst gelte das hingegen nicht – weil "die Außenwohnbereiche der beiden Einrichtungsgebäude vom Grundstück der Antragsteller abgewandt sind".

Eine Argumentation, die Gabi Eulenfeld nicht nachvollziehen kann: "Die Leute werden sich im Sommer verständlicherweise auch spätabends noch draußen aufhalten wollen."

Nichtsdestotrotz schöpfen die Eulenfelds ebenso wie der Besitzer des Nachbarhauses, Franz-Josef Dörle, Mut aus dem Urteil. Noch gebe es einige ausstehende Entscheidungen, die die Sachlage zu ihren Gunsten kippen könnten.

> Hauptsacheverfahren: Noch haben die Gerichte lediglich auf der Basis einer summarischen Prüfung, sozusagen im "Schnelldurchgang", geurteilt. Die Gegner könnten im Hauptsacheverfahren erneut vor das Verwaltungsgericht ziehen. Allerdings haben Urteilssprüche des VGH bisweilen eine hohe Strahlkraft – auch in Eilrechtssachen. Zudem dürften zum Zeitpunkt einer Entscheidung in der Hauptsache die Häuser längst bezogen sein.

> Petitionsausschuss: Franz-Josef Dörle hat in der Sache auch den Petitionsausschuss des Landtags angerufen. "Man hat mir diese Woche mitgeteilt, dass am 4. Mai getagt wird." Eine Woche später werde eine Beschlussempfehlung an die Vollversammlung erwartet. Am 15. Mai rechnet Dörle mit einer Entscheidung aus Stuttgart – allerdings "nicht mit Wunderdingen".

> Widerspruchsverfahren: Die größten Hoffnungen der Marbach-Bewohner ruhen auf dem Widerspruchsverfahren. Das ist seit dem 14. November beim Regierungspräsidium als höhere Baurechtsbehörde gegen die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung anhängig. Wann mit einem Bescheid zu rechnen ist, konnte Pressesprecher Markus Adler gestern auf Nachfrage der "Lahrer Zeitung" nicht sagen, der zuständige Mitarbeiter sei derzeit krank.

Und weil dem Regierungspräsidium nach eigenen Angaben das VGH-Urteil noch nicht in schriftlicher Form vorliegt, wartet man auch weiter auf die Antwort der wichtigen Frage: Bleibt das RP weiter bei seiner Auffassung, dass der von der Stadt gewählte Standort unter den Ausnahmetatbestand des Paragrafen 246 Baugesetzbuch fällt? Denn wie schon das Verwaltungsgericht haben auch die Mannheimer Richter in ihrem Urteil "erhebliche Zweifel" daran zum Ausdruck gebracht, ob das Grundstück, wie vom Gesetz gefordert, "innerhalb des Siedlungsbereichs" liegt.

Daran schließt sich der zweite, wohl noch entscheidendere Punkt an: Geht man davon aus, dass das RP umschwenkt und sich nun die Ansicht der höchsten Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land zu eigen macht – gerät dadurch der Bau ins Wanken? In den Augen Justitias konnte die Frage nach der Rechtsgrundlage jeweils dahinstehen. Denn selbst wenn der Bauantrag auf der falschen Norm beruhe, müssten die Anwohner, um das Projekt zu stoppen, in ihren individuellen Rechten betroffen sein. Genau das sind sie, wie erläutert, nach Auffassung der Richter aber eben nicht.