Verfahren soll endlich Fahrt aufnehmen

Ausgemachtes Ziel Ettenheims und Mahlbergs: Es soll voran gehen im Bebauungsplanverfahren für das DYN A5. Ob die beiden nun vorgestellten Gutachten zu Lärm, Staub und Geruch, alle Uneinigkeiten ausräumen können, ist fraglich.

Mahlberg. Es war definitiv keine leichte Kost, die den beiden Gemeinderäten im Mahlberger Rathaus vorgesetzt wurde. Vor allem die Ausführungen von Lärmgutachter Guido Kohnen sorgten beim ein oder anderen immer wieder für Stirnrunzeln. Doch wie auch bei Claus-Jürgen Richter, der sich den Themen Staub und Geruch angenommen hatte, stand am Ende die Feststellung: Im interkommunalen Gewerbepark – sechs Flächen sind noch frei – können sich weitere Betriebe ansiedeln. Die Details festzuzurren, dürfte die Beteiligten aber noch viel Gesprächszeit und Nerven kosten.

Die Ausgangslage

Immer wieder hat es in den vergangenen Jahren zwischen den beiden am DYN A5 beteiligten Städte geraucht. Der Streitpunkt: der (fehlende) Bebauungsplan. Während der westliche Teil (Rittmatten I, 22,4 Hektar) überplant ist, schwebt der Osten (Rittmatten II, neun Hektar) mehr oder weniger im rechtsfreien Raum. Der Versuch, beiden Teilgebieten einen Bebauungsplan überzustülpen, hatte vor drei Jahre für mächtig Krach im Zweckverband gesorgt. Ettenheim stieß ein entsprechendes Verfahren zwar mit seiner Stimmenmehrheit (4:3) an. Doch seither herrscht(e) Stillstand. Mahlberg forderte genauere Betrachtungen zum Schall- und Staubausstoß. Diese lagen am Dienstag nun vor.

Lärm

Die Aufgabe Kohnens, das wurde dem Laien schnell klar, war alles andere als leicht. Wie viel zusätzlichen Lärm ertragen das DYN A5 und vor allem die Menschen drumherum noch? Zahlreiche unverrückbare Randbedingungen lassen die Antwort auf diese Frage zu einem Trichter werden, an dessen Ende nur noch wenig Spielraum bleibt.

Denn Lärm produzieren schon die Verkehrswege (A 5, L 103 und Bahn), die umliegenden Gewerbegebiete (Bengst und Wolfsmatten) und vor allem die bereits im DYN A5 beheimateten Betriebe. Der seit Jahren fehlende Bebauungsplan hatte zur Folge, dass die Unternehmen eigene Lärmkontingente in ihren jeweiligen Kaufverträgen fixiert haben. An denen sei nicht zu rütteln, machte der Anwalt des Zweckverbands, Hansjörg Wurster, klar.

Bestandsschutz gelte auch für die Grenzwerte des Pelletwerks. Auch wenn diese einst unter der falschen Annahme festgelegt worden waren, die Bebauung am Orschweierer Bahnhof befinde sich in einem Mischgebiet. Tatsächlich ist sie als allgemeines Wohngebiet – das eigentlich mit deutlich weniger Lärm beschallt werden darf – ausgewiesen. Ein Umstand, der bei den Räten einiges Kopfschütteln hervorrief.

Weiteres Erschwernis für Kohnen: Der Mahlberger Wunsch, Betriebsleiterwohnungen in den angrenzenden Gewerbegebieten zuzulassen. Auch wenn dies die erlaubte Schallobergrenze deutlich reduziert, will Bürgermeister Dietmar Benz davon nicht abrücken: "Nachteile auf unserer Gemarkung wegen der rechtswidrigen Genehmigung des Pelletwerks nehmen wir nicht hin."

Staub und Geruch

Etwas einfachere Voraussetzungen fand Meteorologe Richter für seine Expertise vor, die sich mit der Frage beschäftigt, ob Staub und Geruchsemissionen künftig beschränkt werden müssten. Fazit des Experten: Trotz "konservativer", also strenger Berechnungen, "werden die Belastungen im und ums DYN A5 durch Feinpartikel und Stickstoffdioxide großflächig eingehalten". Lediglich nordwestlich des Aldi-Lagers und in direkter Nähe des Pelletwerks gebe es Bereiche, in denen der zulässige Staub-Immissionswert überschritten werde. Der Stickstoffoxid-Ausstoß liege überall im Rahmen, in der Nähe der A 5 und der geplanten Güterbahntrasse allerdings nur knapp.

Problematischer verhalte es sich mit der Geruchsbelastung, die ebenfalls hauptsächlich vom Pelletwerk ausgingen. Allerdings: "Betroffen sind hauptsächlich Bereiche, die nicht als allzu geruchsempfindlich gelten."