Enteignung aber nur "notfalls" Mittel der Wahl

Ettenheim. Zwei heiße Eisen hat die Tagesordnung des Bauausschusses am Dienstag versprochen. Nachdem zu Beginn der Satzungsbeschluss zum geplanten Neubaugebiet Erweiterung Klein-Münchberg "wegen einiger noch abzuklärender Punkte" von Bürgermeister Bruno Metz abgesetzt worden war, blieb es letztendlich bei dem einen: "Straßenbaumaßnahme Neubergstraße – Beschluss zum weiteren Vorgehen". Wie mehrfach berichtet, ziehen sowohl der Ettenheimmünsterer Ortschaftsrat als auch die Stadtverwaltung zur Umsetzung der Enderschließung eine Enteignung der Anwohner in Betracht.

Diese Perspektive ist nicht nur für FW-Fraktionssprecher Thomas Dees ein Horrorszenario, das nur als allerletzter Ausweg in Betracht gezogen werden solle. Dees’ Wortmeldung war letztendlich ausschlaggebend für eine modifizierter Formulierung der Beschlussfassung an den Gemeinderat. "Die vorhandene Planung der Straßenbaumaßnahme der Neubergstraße wird weiter verfolgt und eine Enteignung eingeleitet (...)", lautete die ursprüngliche Formulierung der Verwaltung. Die am Dienstag mit großer Mehrheit (Gegenstimmen: keine; Enthaltung: Olaf Deninger, SPD) verabschiedete Fassung liest sich strukturierter: Zunächst sollen ein neuer Bebauungsplan mit gegenüber der ursprünglichen Planung reduzierter Breite der Neubergstraße erstellt und der Ausbau der Neubergstraße neugeplant werden. Auf dieser Basis – mit klareren finanziellen Vorgaben für die Anwohner – sollen dann neuerliche Gespräche mit den Anliegern stattfinden. Nur "notfalls" soll zum Instrument der Enteignung gegriffen werden.

Mit der von Anwohnern jüngst vermittelten Darstellung der Vorgänge (wir berichteten) gingen sowohl Bürgermeister Metz als auch Ortsvorsteherin Rita Ohnemus hart ins Gericht. Metz sprach von einer Vielzahl von Gesprächen, öffentlichen Infoveranstaltungen und Vor-Ort-Terminen, die den Vorwurf fehlender Transparenz und Bürgernähe unhaltbar machten. Vielmehr habe die Stadt mehrfach Bereitschaft signalisiert, die Straßenbreite entgegen der ursprünglichen Planung auf eine Mindestbreite zu reduzieren – eine Breite allerdings, die Anliegerbeiträge rechtlich absichere. In Sachen Beteiligung an den Erschließungskosten könne die Neubergstraße nicht anders behandelt werden als alle anderen Straßen in der Stadt. Dies der Allgemeinheit aufzubürden, sei nicht einzusehen, wie auch Münchweiers Ortsvorsteherin Charlotte Götz (FW) deutlich machte.

Zu der von Wallburgs Ortsvorsteher Manfred Schöpf (CDU) formulierten Frage, wie es mit den teils auf Privatgelände verlegten Versorgungsleitungen aussehe, sagte Metz: "Es gibt auch ein faktisches Recht", und verwies auf eine Vielzahl vergleichbarer Fälle in Ettenheim.

Apropos vergleichbare Fälle: In der Sitzungsvorlage wird darauf hingewiesen, dass sich eine Vielzahl von Anliegern auf eine "Lex Neubergstraße" berufen könnte, falls man dort von den üblichen Regelungen der finanziellen Anliegerbeteiligung abweiche. Wie zuvor schon Götz wies auch Michaela Schöffel (CDU) überdies darauf hin, dass es sich bei der Neubergstraße um eine höchst attraktive Wohnlage handele, in der noch etliche Grundstücke unbebaut seien – mit denen also richtig Geld gemacht werden könne. Da sei eine Verweigerungshaltung gegen die üblichen Anliegerbeiträge nicht nachzuvollziehen.

Mit dem oben genannten Vier-Schritte-Konzept wollen Stadt und Ortschaftsrat den Ausbau der Neubergstraße nun angehen. Kommenden Dienstag ist es am Gemeinderat, den Beschluss zu fassen.